Frühlings- & Osterferien: Stau am Gotthard und Coronamassnahmen in Nachbarländern
Dieses Jahr fällt Ostern auf den 17. April. Die Corona-Massnahmen sind schweizweit aufgehoben, dies gilt jedoch nicht für die benachbarten Länder.
Dennoch geht der TCS aktuell davon aus, dass gerade in der Osterzeit eine Reisewelle Richtung Süden zu erwarten ist und dass das Verkehrsaufkommen dem von vor der Pandemie entsprechen könnte.
Ostern: Erste Staus schon am Mittwoch
Da für viele Schweizer Kantone und in einigen deutschen Bundesländern die Schulferien bereits am Wochenende vor Ostern (also am 9./10. April) begonnen haben, haben sich erste Staukolonnen auf den Nord-Süd-Achsen bereits ab diesem Zeitpunkt entwickelt. Dies könnte den Osterverkehr möglicherweise leicht entlasten. Mit grösserem Verkehrsaufkommen und entsprechenden Staus vor dem Gotthardtunnel ist spätestens ab Mittwoch vor Ostern zu rechnen. Die Auswirkungen werden vor allem auf der A2 im Bereich des Gotthard-Tunnels spürbar sein. In den Jahren vor der Pandemie begann der Stau jeweils um 9.00 Uhr und dauerte bis zirka 21.00 Uhr.
Viel intensiver dürfte der Reiseverkehr am Gründonnerstag ausfallen: Die ersten Staus dürfen bereits ab 7.00 Uhr erwartet werden. Die Spitzenzeiten vor dem Nordportal werden voraussichtlich zwischen 15 Uhr und 23 Uhr erreicht werden. Auch am Karfreitag werden sich ab 7.00 Uhr erste Staukolonnen bilden. Zwischen 18.00 und 19.00 Uhr dürfte sich der Stau auf der Alpennordseite wieder auflösen. Auf dem Weg nach Italien sind am Grenzübergang Chiasso-Brogeda nochmals Verkehrsbehinderungen zu erwarten.
Rückreise-Stau am Ostermontag
Ein Teil der Ferienreisenden tritt die Rückreise bereits am Ostersonntag an: Ab zirka 15.00 Uhr staut sich der Rückreiseverkehr wieder am Gotthard-Südportal, eine Abnahme der Verkehrsbehinderungen wird ab 21.00 Uhr zu erwarten sein. Am Ostermontag könnte sich -wie in den Jahren vor der Pandemie- der dichteste Rückreiseverkehr bilden. Insbesondere zwischen 10.00 und 23:00 Uhr kann es zu erheblichem Stau kommen. Im Verlauf der restlichen Woche kann es immer wieder zu Wartezeiten vor dem Gotthard-Südportal kommen. Der Rückreiseverkehr unmittelbar nach Ostern könnte im Allgemeinen aber schwächer ausfallen als der Hinreiseverkehr, da viele Frühlingsferien erst eine Woche nach Ostern enden.
Wintersperren und Verladestationen
Am Gotthard-, Grossen St. Bernhard- und San Bernardino-Pass bestehen nach wie vor Wintersperren. Diese Pässe stehen deshalb nicht als Alternativrouten zur Verfügung. Da weitere Pässe nicht passierbar sind, kann es an den Verladestationen zu Wartezeiten kommen. Bei der Hinreise wird man sich an der Furka in Realp, am Lötschberg in Kandersteg und an der Vereina in Klosters-Selfranga gedulden müssen. Bei der Rückreise wartet man an der Furka in Oberwald, am Lötschberg in Goppenstein und an der Vereina in Sagliains im Engadin.
Wie umgeht man den Stau?
Wer den Stau am Gotthard-Tunnel umgehen möchte, sollte die Reise bereits am Mittwoch oder am Gründonnerstag in den frühen Morgenstunden antreten. Alternativ kann die Fahrt über die San Bernardino-Route (A13), über den Simplon-Pass oder durch den Grossen St. Bernhard-Tunnel angetreten werden. Am Ostermontag gelingt eine möglichst staufreie Fahrt in Richtung Norden in den frühen Morgenstunden vor 07:00 Uhr oder den späten Abendstunden nach 22.00 Uhr.
Staufrei kann man auch mit dem Zug in den Süden reisen, Infos zu den Fahrplänen verfügbar auf: www.sbb.ch informieren.
Weitere Infos auf: TCS-Verkehrsinfo: Stau und Strassenzustand der Schweiz – TCS Schweiz
Coronavirus: Aktuelle Lage und Reisebestimmungen – TCS Schweiz
Einreisebestimmungen Nachbarländer Corona
Italien
Vorlage eines negativen PCR-Test der nicht älter als 72 Stunden oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 48 Stunden ist (Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen).
Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung vor mindestens 14 Tagen und höchstens 9 Monaten.
Vorlage eines Dokuments, das die Genesung von Corona seit maximal 6 Monaten belegt.
Ausfüllen des Formulars „Digital Passenger Locator Form“ (dPLF) vor der Einreise.
Schweizer, die in der Nähe der Grenze wohnen und mit dem Privatfahrzeug reisen, können unter nachfolgenden Bedingungen ohne negatives Covid-19-Testergebnis reisen: innerhalb eines Umkreises von 60 Kilometern um ihren Wohnsitz, Aufenthalt von weniger als 48 Stunden.
Frankreich
Vorweisen eines negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein Antigentestergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist (Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen).
Vorlage eines Impfnachweises. Nachweis über eine vollständige Impfung vor mindestens 7 Tagen (oder 28 Tagen für Janssen) und höchstens 9 Monaten.
vorweisen eines positiven PCR- oder Antigentests, der mindestens 11 Tage und maximal 6 Monate alt ist.
Wer in Grenznähe wohnt und in einem Radius von 30km (ab Wohnort) für höchstens 24h die Grenze überschreitet, benötigt keinen negativen Covid-Test.
Österreich
Vorweisen eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden oder eines Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Vorlage einer Impfbescheinigung. Die Dosis muss länger als 22 Tage und maximal 270 Tage vor dem Einreisedatum erhalten worden sein.
Nachweis der Genesung innerhalb maximal 180 Tagen vor der Einreise oder Nachweis über neutralisierende Antikörper nicht älter als 90 Tage.
Online-Formular namens Pre-Travel-Clearance (PTC) ausfüllen. Dieses ist auf http://www.oesterreich.gv.at erhältlich.
Deutschland
Vorweisen eines negatives PCR- oder Antigentestergebnis (nicht älter als 48 Stunden, Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen).
Vorweisen eines Impfnachweises. Die letzte Dosis muss mehr als 14 Tage und maximal 9 Monate vor dem Einreisedatum erhalten worden sein.
Vorweisen eines Nachweises über die Genesung von Covid-19, zwischen 28 und 90 Tagen vor der Abreise.
Ausnahmen: Tagesaufenthalte von weniger als 24 Stunden und Grenzgänger.
Covid-Zertifikat anerkannt?
Das Covid-Zertifikat wird in allen vier Nachbarländern anerkannt und kann bei der Einreise in Länder oder für den Zugang zu Lokalitäten mit Zertifikatspflicht, vorgelegt werden.
Achtung: Das Schweizer COVID-Zertifikat muss die Vorschriften und Fristen von den lokalen Behörden erfüllen. Diese Fristen können von Land zu Land variieren und sind nicht immer gleich, so können sich die Vorschriften für die Einreise und die Bedingungen im Landesinnern für Besuch von Lokalitäten unterscheiden.
Die Massnahmen können sich jederzeit ändern. Aus diesem Grund ist es wichtig, die offiziellen Quellen zu verfolgen und sich bei den zuständigen lokalen Behörden zu erkundigen.
Quelle: Touring Club Schweiz
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