Ehemaliges Munitionslager Mitholz BE: Bevölkerung, Kantone und Gemeinden können sich zu den planungsrechtlichen Grundlagen äussern
Das VBS hat heute die Anhörung und Mitwirkung zum Objektblatt Mitholz des Sachplans Militär eröffnet. Das Objektblatt wird die planungsrechtlichen Grundlagen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers schaffen.
Die Bevölkerung kann sich bis am 1. Juni 2022 zum Entwurf äussern. Die Kantone Bern und Wallis können unter Einbezug der betroffenen Gemeinden bis am 17. August 2022 Stellung nehmen.
Am 9. März 2022 hat das VBS die betroffene Bevölkerung zu den Evakuations- und Sicherheitsperimetern, der Linienführung der Strasse sowie weiteren raum- und umweltrelevanten Aspekten der geplanten Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz informiert. Mit der Festsetzung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz im Programmteil des Sachplan Militär bzw. mit der Verabschiedung des entsprechenden Objektblatts durch den Bundesrat sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers geschaffen werden.
Die Bevölkerung ist eingeladen, sich bis am 1. Juni 2022 im Rahmen der Mitwirkung zu äussern. Eine Stellungnahme kann via E-Mitwirkung (www.raumplanung.dij.be.ch/mitholz), per Brief oder E-Mail eingegeben werden.
Kontakt: Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, kpl.agr@be.ch. Die Kantone Bern und Wallis können im Rahmen der Anhörung bis am 17. August 2022 Stellung nehmen. Dies unter Einbezug der interessierten regionalen und kommunalen Stellen.
Entscheid des Bundesrates bis Ende 2022
Vorgesehen ist, dass der Bundesrat das Objektblatt Mitholz bis Ende 2022 verabschiedet. Gleichzeitig wird er dem Parlament die Finanzierung der Räumung mit einer Botschaft unterbreiten.
Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.
Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
Titelbild: Google Maps