Auf Liebesbetrug folgt Erbschaftsbetrug
Einmal ins Visier der Betrüger geraten, lassen diese keine Gelegenheit aus, ihre Opfer erneut über den Tisch zu ziehen.
So hat unlängst ein Betroffener eines Liebesbetrugs ein Jahr später die Nachricht über den vermeintlichen Tod seiner Online-Beziehung erhalten.
Die Kontaktaufnahme erfolgte durch eine angebliche Anwaltskanzlei. Der E-Mail beigefügt: Testament und Totenschein. Glücklicherweise hat der Betroffene diesen Erbschaftsbetrug schnell erkannt und richtig gehandelt.
Was, hätte der Betroffene den Betrug nicht frühzeitig durchschaut?
Die Folge wäre ein klassischer Vorschussbetrug gewesen. Mutmasslich hätten die Betrüger für die Auszahlung des Erbes fiktive Aufwände in Rechnung gestellt. Zum Schluss wäre das zahlende Opfer ohne Gegenleistung leer ausgegangen.
Wie erkenne ich betrügerische Erbschaftsanfragen?
- Aufwände im Zusammenhang mit der Erbermittlung werden vom Erbe abgezogen. Es sind keine vorgängigen Zahlungen nötig
- Seriöse Erbermittler kontaktieren mögliche Erben nicht per E-Mail, sondern ausschliesslich per Post (Lassen Sie aber auch bei Postsendungen Vorsicht walten!)
Was, wenn ich bereits bezahlt habe?
- Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrer Bank oder Kreditkartengesellschaft, um die Zahlungen zu stoppen
- Erstatten Sie persönlich eine Anzeige bei der örtlichen Polizeistation
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Quelle: cybercrimepolice.ch
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