Stadt Basel BS: Bundesfeier am Rhein soll ein fröhliches und sicheres Fest sein

Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause wird die Bundesfeier am Rhein am kommenden Sonntag Tausende Besucherinnen und Besucher anziehen. Daher sind polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet Besucherinnen und Besucher von auswärts dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen.

Damit das Fest auch in diesem Jahr fröhlich und sicher bleibt, hat die Kantonspolizei wie in den Vorjahren ihre Dispositive zu möglichen Gefährdungen überprüft. Sie ist an der Bundesfeier am Rhein sichtbar präsent und wird den Festperimeter mit mobilen, teilweise baulichen Massnahmen sichern. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dauermieter von Einstellhallenplätzen werden zufahren können.

Ab 16 Uhr wird die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inkl. Fahrradfahrer) und ab 17 Uhr für die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) gesperrt. Um 16 Uhr erfolgt die Sperrung ebenso für die Marktgasse und die Eisengasse sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Greifengasse/Rheingasse. Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt (kurzfristige Änderungen vorbehalten). Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; es sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden.

Wegen der Bundesfeier kommt es auf dem Rhein zu zeitweiligen Sperrungen oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke zwischen 17 Uhr und 21.45 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also «Schritttempo». Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten namentlich ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich.

Weitere Informationen betreffend Schifffahrt finden Sie auf dem Infoblatt der Schweizerischen Rheinhäfen.

Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet wer- den. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.

Empfehlung: Auf privates Feuerwerk verzichten

Die Kantonspolizei erinnert an die Sorgfaltspflicht und empfiehlt generell, aufgrund der Trockenheit auf das private Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Das Abbrennen von Feuerwerk mit einem Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald ist verboten, das gilt auch im Siedlungsgebiet. Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50 Meter Mindestabstand).

Ebenso verboten ist das das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.

Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und grossem Gedränge locken erfahrungsgemäss auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden, auf das Mitführen einer Handtasche sollte am besten verzichtet werden. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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