Stadt Zürich ZH schränkt Feuer und Feuerwerk ein
Zürich schränkt per sofort Feuer und Feuerwerk auf dem ganzen Stadtgebiet ein. Erlaubt bleibt das Grillieren, solange dies in festen Vorrichtungen und unter Aufsicht geschieht.
Feuerwerk darf nur von Kiesplätzen und geteerten Flächen aus abgebrannt werden.
Die seit Tagen andauernde Wärme und Trockenheit führt zu einer erhöhten Brandgefahr. Der Kanton Zürich hat deshalb am 21. Juli 2022 ein Feuerverbot für das ganze Kantonsgebiet in Wäldern und in Waldesnähe angeordnet. Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich beurteilt die Lage als kritisch und schränkt im Sinne des vorbeugenden Brandschutzes den Umgang mit Feuer zusätzlich ein.
So hat Stadtrat Andreas Hauri, stellvertretender Vorsteher des Sicherheitsdepartements, am Donnerstag folgendes angeordnet: Feuerwerk darf am 1. August 2022 und in der Nacht auf den 2. August nur von befestigtem, nicht brennbarem Untergrund wie Kiesplätzen und geteerten Flächen aus abgebrannt werden. Zudem gilt per sofort ein generelles Feuerverbot.
Erlaubt bleibt das Grillieren, sofern dies in festen Vorrichtungen (Grill, Feuerschale) und unter Aufsicht geschieht.
Das Verbot bleibt bis zu den nächsten ergiebigen Regentagen bestehen.
Quelle: Stadt Zürich Stadtkanzlei
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