Stadt Uster ZH: Wie ist das kantonale Feuerverbot in Schrebergärten anzuwenden?
Aktuell erhalten wir viele Anfragen, ob in Schrebergärten Feuer entfacht werden darf.
Wir halten fest, es gibt keine generelle Ausnahmeregelung für Schrebergärten. Es gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe!
Was bedeutet, dass unbedingt mindestens 50 Meter Abstand zu Waldgebieten eingehalten werden muss. Die einzige Ausnahme stellen kontrollierte Grillfeuer dar.
Beim Feuer machen ist trotz der Aufhebung des absoluten Feuerverbots weiterhin erhöhte Vorsicht geboten.
Quelle: Stadtpolizei Uster
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Uster
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