Kanton Wallis: Häusliche Gewalt - Kinder, Jugendliche und Tatpersonen im Fokus neuer Weiterbildungen

In neuen Weiterbildungsmodulen für Fachleute, die in ihrer beruflichen Tätigkeit mit Situationen häuslicher Gewalt zu tun haben könnten, wird das nötige Know-how für eine geeignete Intervention bei mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen sowie bei Tatpersonen vermittelt.

Kinder und Jugendliche, die Gewalt zwischen ihren Eltern miterleben müssen, sind nämlich direkte Opfer häuslicher Gewalt und müssen geschützt werden. Parallel dazu und um Wiederholungstaten zu verhindern, müssen Personen, die innerhalb ihrer Familie Gewalt anwenden, begleitet werden.

Kinder und Jugendliche, die in einem gewaltgeprägten Umfeld aufwachsen, sind enormen Stressquellen ausgesetzt. Die in der Kindheit ertragene Gewalt birgt ein stark traumatisierendes Potenzial und zieht, selbst wenn sich zunächst keine offensichtlichen Symptome zeigen, häufig schwere Folgen bis ins Erwachsenenalter nach sich. Um die mitbetroffenen Kinder zu schützen, müssen die Fachleute rasch und auf geeignete Weise intervenieren. Um Wiederholungstaten zu verhindern, müssen sich zudem die Personen, die innerhalb ihrer Familie Gewalt anwenden, ihrer Verantwortung bewusstwerden. Hierzu benötigen sie entsprechende Begleitung.

Im Rahmen des kantonalen Gesetzes über häusliche Gewalt von 2017 bietet das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern zwei neue Weiterbildungsmodule an. Diese Kurse richten sich an alle Personen, die beruflich mit Situationen häuslicher Gewalt zu tun haben könnten: Personal der sozialmedizinischen Zentren (SMZ), der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), des Amtes für Kindesschutz (AKS), der SIPE-Zentren, aber auch Mitarbeitende von Freizeitzentren, Schulen, Vereinen usw.

Im Modul „Kinder und Jugendliche“ wird vermittelt, welche Auswirkungen häusliche Gewalt auf die Kindesentwicklung hat, welche Schutzmassnahmen und Hilfen es gibt sowie wie bestimmt wird, wann eine Situation zu melden ist und wie im beruflichen Rahmen zu handeln ist. Im Modul „Tatpersonen“ werden die Angebote und Zielsetzungen der Beratungsstelle für gewaltausübende Personen vorgestellt. Das Basismodul, das seit 2018 existiert, wird zudem weiterhin angeboten. Diese kostenlosen Module werden auf Anfrage hin im ganzen Kanton organisiert und richten sich grundsätzlich an Gruppen von 6 bis 20 Personen.

Seit der Lancierung der Sensibilisierungs- und Weiterbildungsmodule zum Umgang mit häuslicher Gewalt im Jahr 2018 haben insgesamt 804 Personen daran teilgenommen – 217 im Oberwallis und 587 im Mittel- und Unterwallis. Die Teilnehmenden stammen aus 44 unterschiedlichen Institutionen aus dem ganzen Kanton: Polizei, Spitäler, Ambulanzdienste, SMZ, KESB, SIPE-Zentren, Aufnahmestrukturen für Jugendliche oder Integration, Schulkrankenschwestern usw.

Zur Erinnerung: Den Statistiken der Kantonspolizei zufolge waren 2021 im Wallis 456 Personen Opfer von häuslicher Gewalt, darunter ein versuchtes Tötungsdelikt.

Weitere Informationen unter www.haeuslichegewalt-vs.ch.

 

Quelle: Kanton Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kanton Wallis

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