Kapo Bern: Fahnen und Autocorso – Worauf Sie achten sollten
Spätestens zum Start der Fussball-Weltmeisterschaft bekennen viele Fans Flagge. Und wenn das Team des Herzens dann auch noch gewinnt, steht der Freudenfeier nichts mehr im Weg.
Wir erklären Ihnen Wichtiges zu Fahnen an und auf Fahrzeugen und zu Autocorsos.
Endlich ist sie da, die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Katar 2022: Bald rollt der Ball wieder und viele Fans werden in Feierlaune sein. Dazu gehört oft auch, dass das Fahrzeug mit der entsprechenden Landesflagge bestückt und der Sieg des eigenen Teams mit einem Autocorso gefeiert wird.
Aber aufgepasst: Es gibt Regeln für die Autoverzierung und für Corsos, die auch während der Fussball-WM eingehalten werden müssen. Diese Regeln sind im Strassenverkehrsrecht definiert. Wir zeigen hier, was erlaubt ist und was Sie sein lassen sollten.
Fahnen an und auf Fahrzeugen
Fahnen, Fahnenstangen und ähnliches gelten gemäss Strassenverkehrsrecht als „Ladung“. Für die Sicherung dieser Ladung ist die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer verantwortlich; das gilt also beispielsweise auch für Fähnchen, die an der Seitenscheibe angebracht werden können oder für sogenannte Motorhauben-Fahnen.
Das ist erlaubt
- Ansteckfähnchen für die Seitenscheibe (siehe Bild), sofern diese bei leichtem Druck genügend nachgeben und splittersicher sind. Die Fähnchen müssen so angebracht werden, dass sie niemanden gefährden und nicht herunterfallen können.
- Überzieher für Rückspiegel, sofern diese die Spiegelflächen und allfällige Richtungsblinker am Rückspiegel nicht verdecken.
- Motorhaubenfahnen, die analog einer Folie satt an der Motorhaube anliegen. Die Motorhaubenfahne darf unter keinen Umständen ins Sichtfeld des Lenkers kommen oder sich lösen können.
Das ist nicht erlaubt
- Fahnen aller Art, die in der Seitenscheibe eingeklemmt werden.
- Fahnen, welche die Sicht der Fahrzeugführerin/des Fahrzeugführers einschränken.
- Fahnenstangen aus Holz oder anderem Material, das nicht splittersicher ist.
- Das Hinaushalten oder Hinauswerfen von Fahnen aus den Fahrzeugfenstern.
In Siegerlaune: Autocorsos
Grundsätzlich gilt: Autocorsos und andere Veranstaltungen, welche die Strassen mehr als üblich in Anspruch nehmen, sind bewilligungspflichtig. Die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker muss jede vermeidbare Belästigung von Strassenbenutzern und Anwohnern unterlassen, damit ist namentlich das Verursachen von unnötigem Lärm, Staub, Rauch und Geruch gemeint. Sie müssen es auch vermeiden, Tiere unnötig zu erschrecken.
Wo es möglich ist, lassen wir bei spontanen Autocorsos während der diesjährigen WM Augenmass walten. Dies geschieht jedoch jederzeit unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit. Wenn wir feststellen, dass Fahrzeuglenkende bzw. die Mitfahrenden oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden oder über das Mass hinaus unnötiger Lärm verursacht wird, werden wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der Verhältnismässigkeit diese Widerhandlungen unterbinden und gegebenenfalls ahnden.
Falls Sie entgegen unserer Empfehlung einen Autocorso durchführen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
- Der Autocorso sollte sich auf den Innerortsbereich beschränken.
- Fahrzeugführende und Mitfahrende dürfen keine Gegenstände – somit auch keine Fahnen – aus dem Fahrzeug hinaus halten oder werfen, ebenso ist das Hinauslehnen oder die Fahrt auf der Motorhaube bzw. auf dem Dach verboten.
- Bitte handeln Sie vernünftig und denken Sie trotz Euphorie, Sieges- und Freudentaumel an diejenigen, die nicht mitfeiern möchten sowie ganz besonders an Ihre Sicherheit und die Ihrer Umgebung.
Wir wünschen allen Fussballfans eine schöne und friedliche WM 2022.
Quelle: Blog der Kapo Bern
Titelbild: Symbolbild © kovop58 – shutterstock.com
Für Aargau:
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