Stadt Zürich ZH: 5 Jahre Online-Beratungsangebot belästigt.ch

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist eine oft tabuisierte Realität.

Bis heute zögern viele Belästigte, Unterstützung zu holen – trotz klarer gesetzlicher Schutzbestimmungen. Mit belästigt.ch gibt es seit fünf Jahren für die Deutschschweiz ein professionelles Online- Erstberatungsangebot. Es wird rege genutzt.

Das Informations- und Beratungsportal belästigt.ch ist seit Sommer 2017 online. Initiiert wurde das Portal von den vier Trägerorganisationen Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, Frauenberatung: sexuelle Gewalt Zürich und Gewerkschaft Unia. Der Aufbau des Beratungsportals erfolgte mittels Finanzhilfen des Bundes nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz), das seit 1996 in Kraft ist und unter anderem Diskriminierungen aufgrund sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz verbietet.

Belästigt.ch ist ein niederschwelliges und für alle Betroffenen zugängliches Angebot. Angestellte aller Branchen und Berufe können sich offen oder anonym an das Beratungsteam wenden. Dieses beantwortet elektronisch erste Fragen der Ratsuchenden innerhalb von drei Arbeitstagen in sieben Sprachen, zeigt mögliche Handlungsoptionen auf und vermittelt bei Bedarf Anlaufstellen für eine ausführlichere persönliche Beratung. Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

Das Beratungsteam beantwortete seit 2017 etwa 700 Anfragen, im Schnitt also 2 bis 3 Anfragen pro Woche. 80 % der Ratsuchenden sind Frauen, 17 % Männer, 3 % haben keine Angabe zu ihrer Geschlechtsidentität gemacht. Beinahe 70 % der Anfragen stammen aus den Kantonen Zürich, Bern, Aargau und St. Gallen. Die meisten Anfragen verzeichnet belästigt.ch aus Bereichen wie Pflege, Bildung, Gastronomie oder persönliche Dienstleistungen wie Coiffeur- oder Kosmetikgeschäfte, wo besonders viele Frauen arbeiten und Abhängigkeits- und Machtverhältnisse deutlich ausgeprägt sind.

Während die Anzahl Beratungen in den Pandemie-Jahren eher stagnierte, kam es im Jahr 2022 zu einer Verdreifachung von Anfragen.

Die Trägerschaft verzeichnet zudem einen deutlichen Anstieg an Anfragen von Unternehmen sowie von Führungskräften und HR-Verantwortlichen, die mit Vorfällen konfrontiert sind und/oder die Präventionsarbeit verstärken und so ihren gesetzlichen Pflichten gemäss Gleichstellungsgesetz nachkommen möchten. Anfragende werden unter anderem auf KMU konkret+ hingewiesen, ein spezifisch auf die Bedürfnisse von Klein- und Mittelunternehmen zugeschnittenes Angebot zur Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.

 

Quelle: Stadt Zürich Stadtkanzlei
Titelbild: Symbolbild © Ayzaza – shutterstock.com

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