Goldach SG: Nicht betriebssicheres Fahrzeug und nicht fahrfähig
Am Samstag (07.01.2023), kurz vor 10:10 Uhr, war die Kantonspolizei St.Gallen zu einem Unfall auf dem Badiparkplatz gerufen worden. Vier Männer, die alle keinen Führerausweis besassen, waren mit der Reparatur eines beschädigten Autos beschäftigt. Keiner wollte gefahren sein.
Nach dem Abzug der Patrouille lenkte ein 24-jähriger Mann in nicht fahrfähigem Zustand das nicht betriebssichere Auto durch Goldach und leistete über eine längere Strecke dem Haltezeichen keine Folge.
Passanten konnten beobachten, wie eine Gruppe von vier Männern auf dem Badiparkplatz an einem beschädigten Auto hantierte. Die ausgerückte Polizeipatrouille musste feststellen, dass Beschädigungen am Auto zu Beschädigungen an einem Zaun passten. Mutmasslich war das Auto gegen den Zaun gefahren worden, wodurch ein Reifen beschädigt wurde. Die vier anwesenden Männer wollten alle nicht für den Unfall verantwortlich gewesen sein und gaben an, lediglich den defekten Reifen zu wechseln. Ihnen wurde klar gemacht, dass das Auto im vorgefundenen Zustand nicht betriebssicher sei und sie deswegen und aufgrund fehlender Führerausweise das Fahrzeug nicht lenken dürften.
Nach dem Abzug der Polizeipatrouille setzte sich ein Mann aus der Gruppe ans Steuer des Fahrzeugs und lenkte das Auto vom Parkplatz. Eine zivile Polizeipatrouille konnte die Fahrt beobachten und forderte das Fahrzeug mit der Leuchtmatrix „Stopp Polizei“ zum Anhalten auf. Der Autofahrer missachtete das Haltezeichen und fuhr über einen Fuss- und Veloweg, wobei das Auto gegen einen Begrenzungspfosten prallte. Erst nach einer Strecke von mehreren Kilometern musste der Fahrer das Auto wegen einer stehenden Kolonne auf der Thannäckerstrasse anhalten. Der Fahrer, ein 24-jähriger Mann, konnte durch die Polizisten unter Leistung von passivem Widerstand aus dem Auto befördert werden. Der Mann wurde als fahrunfähig eingestuft, weshalb die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen die Entnahme einer Blut- und Urinprobe verfügte. Der Mann besitzt keinen Führerausweis. Das Auto wurde als nicht betriebssicher eingestuft. Der Mann wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen
Für St.Gallen:
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