Kanton Glarus: Regierungsrat will besser vor Motorenlärm schützen
Wer übermässigen und unnötigen Verkehrslärm verursacht, soll dafür einfacher und strenger bestraft werden können.
Der Regierungsrat ist mit der entsprechenden Anpassung im Strassenverkehrsgesetz einverstanden und fordert eine weitere Verschärfung.
Wer zu viel und unnötigen Lärm im Strassenverkehr erzeugt, soll dafür gebüsst werden. Der Bund hat dazu ein gesetzliches Massnahmenpaket zur Reduktion von unnötigem Verkehrslärm in die Vernehmlassung geschickt.
Der Glarner Regierungsrat ist mit den Vorschlägen zur Umsetzung der Motion „übermässigen Motorenlärm vermeiden“ grundsätzlich einverstanden. So soll zum Beispiel das Fahren ohne Schalldämpfer oder das „Knallen“ mit der Auspuffanlage bestraft werden. In seiner Vernehmlassungsantwort schlägt er zudem vor, Lärmsünder härter zu bestrafen: Sie sollen nicht nur gebüsst, sondern auch verzeigt werden können. Eine Verzeigung kann zu zusätzlichen Geldbussen oder gar zu einem Fahrverbot führen.
Im Weiteren soll der Begriff „Ortschaften“ aus dem Text der Bestimmungen gestrichen werden. Unnötiger Lärm werde nämlich auch ausserhalb von Ortschaften, zum Beispiel auf Passstrassen, verursacht.
Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus
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