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Prävention von Sachbeschädigung: Wie kann ich mich schützen?

30.03.2023 |  Von  |  Publireportagen

Wer eine fremde Sache zerstört oder unbrauchbar macht, begeht nach der Definition des Schweizerischen Strafgesetzbuchs eine Sachbeschädigung.  Im Bereich der Vermögensstraftaten gehört die Sachbeschädigung nach Angaben des Bundesamts für Statistik zu den häufigsten Delikten.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, was unter Sachbeschädigung fällt und wie Sie Ihr Eigentum am besten schützen.



Was ist eine Sachbeschädigung?

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um eine Sachbeschädigung, wenn jemand vorsätzlich mutwillig eine fremde Sache zerstört und sich am fremden Eigentum zu schaffen macht oder das Erscheinungsbild einer Sache verändert. Bereits der Versuch der Beschädigung ist strafbar. Für das Vorliegen des Delikts ist der Wert der beschädigten Sache, bei der es sich auch um Tiere handeln kann, unerheblich.

Vandalismus steht in einem engen Zusammenhang mit der Sachbeschädigung. Bei Vandalismus handelt es sich um massive Zerstörungswut, die sich gegen fremdes Eigentum richtet. Einen eigenen Straftatbestand erfüllt Vandalismus nicht, es ist lediglich eine besondere Form der Sachbeschädigung.

Typische Fälle von Sachbeschädigungen an Privatgrundstücken im Überblick:

  • Graffiti an Mauern oder Zäunen
  • Zerstörte Zäune
  • Verwüstung von Gärten
  • Brandstiftung
  • Beschädigung an Fenstern, Türen oder der Einrichtung durch einen Einbruch

Leider hinterlassen Täter immer wieder unerwünschte Graffitis auf Mauern oder Hauswänden. Dabei handelt es sich um eine ernste Sachbeschädigung, die als Straftat gilt, da das Erscheinungsbild verändert wird. Nicht nur das Bemalen, auch das Besprühen oder Bekleben wird als Straftat eingeordnet, sofern die Farbe sich nicht wieder entfernen lässt. Bemalt das Nachbarskind die Mauer mit Kreide, ist das also keine Sachbeschädigung.

Wie kann ich mein Zuhause vor Sachbeschädigung schützen?

Häufig passiert die Sachbeschädigung im Zusammenhang mit einem Einbruch. Massnahmen gegen Einbrecher verhindern damit automatisch auch Schäden am Eigentum.

Prävention von Sachbeschädigungen an Privatgrundstücken – mögliche Massnahmen:

  • Fenster und Türen bei Abwesenheit verschliessen
  • Mechanische Sicherungen an Fenstern und Türen
  • Rollläden
  • Sicherheitskameras
  • Alarmanlagen
  • Aussenbeleuchtung mit Bewegungsmelder
  • Smart-Home-Technik um Anwesenheit zu simulieren wie beispielsweise automatische Jalousien
  • Abwesenheit möglichst verbergen

Hilfreich sind zudem aufmerksame Nachbarn, die gerade bei längerer Abwesenheit ein Auge auf andere Häuser und Wohnungen haben. Wer etwas Verdächtiges beobachtet, sollte umgehend die Polizei informieren.

Wichtig ist, in sozialen Netzwerken keine Hinweise auf einen längeren Ferienaufenthalt oder andere Abwesenheiten zu geben. Darüber hinaus sollten im Garten Hilfsmittel wie Leitern, die für einen Einbruch genutzt werden könnten, gesichert oder weggeräumt werden.


Einbrecher hinterlassen häufig Schäden und Chaos. (Bild: Elnur – shutterstock.com)


Wie kann ich mein Auto vor Sachbeschädigung schützen?

Wird das Auto auf der Strasse oder einem Parkplatz abgestellt, ist der Schutz vor Vandalismus und Sachbeschädigung schwierig. Oftmals kratzen Kriminelle einfach mit einem scharfen Gegenstand über den Lack, schlagen eine Scheibe ein oder zerstechen die Reifen. Weitere denkbare Schäden am Fahrzeug:

  • Eingedellte Karosserie
  • Abgetretener Aussenspiegel
  • Abgebrochene Antenne
  • Graffiti auf dem Lack
  • Anzünden des Fahrzeugs

Zerstörte Autoscheiben kommen leider häufiger vor. (Bild: Eric Buermeyer –  shutterstock.com)


Idealerweise parkieren Sie Ihren Wagen an einem möglichst sicheren Ort und nicht in einer unsicheren Gegend, die für Diebstähle und Vandalismus bekannt ist.

Dennoch lässt sich eine Sachbeschädigung am Kfz nicht ausschliessen. Im Fachhandel erhalten Sie Kameras, mit denen ein Auto aus der Ferne überwacht werden kann. Eine Kamera reicht in der Regel nicht aus, da das Auto von verschiedenen Seiten beobachtet werden muss.

Wer sein Auto zu Hause im Carport oder in der Garage überwachen möchte, kann das mit einer Aussenkamera, die auf das Fahrzeug gerichtet wird, lösen.



Wie sollte ich mich nach einem Schadenfall verhalten?

Wer einen Kriminellen auf frischer Tat ertappt, sollte auf keinen Fall eingreifen. Sie wissen nicht, ob der Täter bewaffnet ist. Idealerweise bringen Sie sich zunächst in Sicherheit und rufen die Polizei. Je schneller die Polizei vor Ort ist, desto grösser ist die Chance, den Täter dingfest zu machen.

Wenn Sie den Schaden erst später entdecken, sollten Sie ebenfalls die Polizei rufen. Wichtig ist, dass Sie am Tatort alles belassen, wie es ist. Es ist also nicht sinnvoll, Glassplitter eines zerstörten Fensters oder andere Beweise zu beseitigen. Eine gute Idee ist es, selber Fotos von dem entstandenen Sachschaden zu machen, denkbar ist auch ein Video des Tatorts.

Bei Sachbeschädigung handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt, bei dem die Staatsanwalschaftt in der Regel nicht von allein Ermittlungen einleitet, es ist eine Anzeige des Geschädigten erforderlich. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von der Schwere des Delikts ab. Möglich sind Bussgelder sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Wenn Sie Strafantrage stellen möchten, muss das innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Delikts erfolgen. Üblicherweise informieren Polizisten vor Ort, wie Sie weiter vorgehen sollten.


Rufen Sie nach einem Sachschaden direkt die Polizei und räumen Sie nichts auf. (Bild: Pheelings media – shutterstock.com)


Welcher Versicherungsschutz greift bei Sachschäden?

Es gibt keine Versicherungspolice, die bei einem Sachschaden greift. Vielmehr gelten die Versicherungen für den jeweils versicherten Besitz: Zerstört ein Einbrecher Hausrat, fällt das unter die Hausratversicherung. Geht am Wohngebäude während des Einbruchs etwas zu Bruch, greift der Schutz der Wohngebäudeversicherung. Bei einer Sachbeschädigung am Fahrzeug gilt die Kfz- Vollkaskoversicherung.

Fazit: Sachschäden vorbeugen und ausreichend absichern

Die Chance, dass ein Täter nach einem Sachschaden entdeckt wird, sind abhängig vom Delikt eher gering. Im besten Fall kommt es gar nicht zu einem Schaden und Sie ergreifen verschiedene Massnahmen, um diese Vorfälle zu verhindern. Einen umfassenden Schutz gibt es nicht. Ideal ist daher eine ausreichende Absicherung, die die Kosten für Sachschäden übernimmt.

 

Titelbild: Mehaniq – shutterstock.com

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