Oberönz BE: Fahrlässigkeit als Brandursache im Vordergrund

Im Zusammenhang mit dem Brand in einem Einfamilienhaus in Oberönz von Anfang Oktober hat die Kantonspolizei Bern die Ermittlungen zur Brandursache abgeschlossen.

Letztere konnte nicht restlos geklärt werden. Fahrlässigkeit steht im Vordergrund.

Die Spezialisten des Dezernats Brände und Explosionen der Kantonspolizei Bern haben die Ermittlungen zur Ursache des Brandes in einem Einfamilienhaus im Moos in Oberönz (Gemeinde Herzogenbuchsee) (vgl. Medienmitteilung vom 4. Oktober 2022) abgeschlossen.

Den Ermittlungen zufolge konnte die Brandursache jedoch nicht mehr abschliessend geklärt werden. Im Vordergrund steht eine Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Rückständen nicht erloschener Asche. Am Gebäude ist gemäss ersten Schätzungen Sachschaden in der Höhe von mehreren Hunderttausend Franken entstanden.

Dank des schnellen Eingreifens der Feuerwehr konnte verhindert werden, dass das ganze Einfamilienhaus abbrannte und das Feuer auf die umliegenden Gebäude übergriff.



 

Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau
Artikelbild: Symbolbild © abitadya12 – shutterstock.com

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