Stadt Basel BS: Festnahme nach versuchtem Betrug

Am Freitag, 21. April 2023, kurz vor 16.00 Uhr, hat die Kantonspolizei Basel-Stadt zwei mutmassliche Betrüger angehalten und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt festgenommen.

Den Beiden hätte nach einem so genannten „Schocktelefon“ – eine der Maschen der Telefonbetrüge – Geld übergeben werden sollen.

Ersten Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft zufolge hatte eine 64-jährige Frau zuvor den Anruf einer angeblichen Polizistin erhalten. Diese teilte ihr mit, ihre Tochter habe einen Unfall verursacht und dabei eine Frau angefahren. Sie müsse nun eine Kaution entrichten.

Als die Frau auf einer Bank Geld abheben wollte, wurde ein Bankangestellter misstrauisch und alarmierte die Polizei. Dank dieser guten Reaktion gelang es im weiteren Verlauf, die mutmasslichen Betrüger – zwei polnische Staatsbürger im Alter von 23 und 28 Jahren – festzunehmen. Nähere Angaben kann die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.

In den vergangenen Tagen haben mehrere, nicht nur ältere Personen Anrufe von Betrügerinnen und Betrügern erhalten – oft nach der oben geschilderten Masche, zuweilen mit abgewandeltem Vorgehen. Diese Personen teilten ihnen mit, dass sie Ziel eines Einbruches seien, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien. Die Anruferinnen und Anrufer gaben sich als Kriminalbeamte und Polizisten oder als Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. In vielen Fällen fielen die Opfer nicht auf den Betrugsversuch herein und meldeten sich bei der Kantonspolizei. In einzelnen Fällen gelang es den Betrügerinnen und Betrügern mit ihrer perfiden Masche, ihre Opfer so stark unter Druck zu setzen, dass diese Geld oder Wertsachen übergaben. So händigte etwa ein 58-jährige Mann nach einem „Schocktelefon“ einem Betrüger knapp 90’000 Franken aus.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erinnert daran, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten handelt, ist unverzüglich über den Notruf 117 Kontakt mit der Kantonspolizei Basel-Stadt aufzunehmen.

Weitere Tipps zur Prävention und Empfehlungen finden sich im Flyer der Kantonspolizei Basel- Stadt zu dieser Betrugsmasche und auf der thematischen Webseite der Kantonspolizei Zürich.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt

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