Präventionstipps – sicher unterwegs im Strassenverkehr
Ein unachtsamer Moment und schon ist es passiert – im Strassenverkehr haben kleine Fehler im schlimmsten Fall grosse Auswirkungen.
Polizei.news präsentiert Ihnen in Kooperation mit verschiedene Präventionstipps für mehr Sicherheit im Strassenverkehr.
Achtsam sein und Fussgänger schützen
Fussgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die ohne Schutz unterwegs sind. Autofahrer sollten daher stets vorausschauend fahren und besonders in Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen und Kindergärten aufpassen. Kinder verhalten sich im Strassenverkehr oftmals unerwartet. Autofahrer sollten daher bei den kleinsten Verkehrsteilnehmern besonders achtsam sein. Im Zweifel sollte die Geschwindigkeit reduziert werden, damit eine schnelle Reaktion auf unerwartete Situationen möglich ist.
An Kreuzungen oder Überwegen ist Blickkontakt mit Fussgängern sinnvoll. So können Autofahrer signalisieren, dass sie die Fussgänger wahrgenommen haben und ein gefahrloses Überqueren der Strasse möglich ist.
Schulterblick nicht vergessen
Egal ob beim Abbiegen oder dem Spurwechsel, den Schulterblick dürfen Autofahrer nie vergessen. In diesen Situationen gibt es einen toten Winkel, der trotz Blick in den Rückspiegel nicht einzusehen ist.
Für Velofahrer und Fussgänger ist es besonders gefährlich, wenn grosse Fahrzeuge an einer Kreuzung einbiegen. Fahrer können lediglich durch das rechte Aussenfenster den Bereich neben sich überschauen und haben auch über die Spiegel eine nur eingeschränkte Sicht. Auch wenn das Fahrzeug über einen Abbiegeassistent verfügt, sollten Fahrer den Verkehr neben und hinter sich schon vor dem eigentlichen Abbiegevorgang im Blick haben.
Fussgänger und Velofahrer sollten Abstand zu abbiegenden Lkw halten und keinesfalls auf ihren Vortritt bestehen. Idealerweise warten andere Verkehrsteilnehmer hinter dem Lkw und warten, bis der Abbiegevorgang beendet ist.
Velofahrer mit ausreichend Abstand überholen
In vielen europäischen Ländern gilt die Regel, Radfahrer mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu überholen. Die Schweiz hat bisher keine entsprechenden Regelungen eingeführt, auch wenn diese vom Dachverband der Velofahrenden in der Schweiz Pro Velo gefordert werden.
Das Schweizer Strassenverkehrsgesetz sieht einen „ausreichenden Abstand“ und „besondere Rücksicht“ beim Überholen von Radfahrern vor. Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte also beim Überholen von Velos besonders achtsam sein, gegebenenfalls auch die Geschwindigkeit reduzieren und in einem angemessenen Abstand passieren.
Keine Ablenkung durch Smartphone, Navi & Co
Die Nutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist gefährlich. Wer eine Nachricht auf dem Smartphone lesen möchte, eine Adresse in das Navigationsgerät eingeben möchte, sollte Fall kurz anhalten. Schon eine kurze Unaufmerksamkeit kann einen Unfall verursachen. Im besten Fall handelt es sich dabei nur um einen kleineren Lackkratzer, den die Profis der problemlos ausbessern. Schlimmstenfalls kommt es zu einem folgenschweren Verkehrsunfall mit Verletzten oder sogar Toten und einem hohen Sachschaden.
Vorsicht beim Öffnen der Autotür
Endlich am Ziel angekommen, sind Fahrer und Beifahrer oftmals unaufmerksam beim Öffnen der Autotür. Von hinten herannahende Velofahrer können unter Umständen nicht mehr ausweichen und prallen gegen die Tür. Leider kam es durch diese Situationen schon zu sehr schlimmen Unfällen. In engen Strassen kann das Öffnen der Tür auch dazu führen, dass andere Autos gegen die Tür fahren.
Wichtig ist daher, vor dem Öffnen der Tür einen Blick nach hinten zu werfen. Eine gute Idee für Fahrer ist es, die Autotür einfach mit der rechten Hand zu öffnen. Wer so handelt, wirft in der Bewegung automatisch einen Blick nach hinten und kann erkennen, ob sich ein Fahrzeug nähert.
Keine unvorsichtigen Überholvorgänge
Unvorsichtige und riskante Überholmanöver sind sehr gefährlich und führen vor allem auf Landstrassen zu Unfällen. Wer den Gegenverkehr nicht einsehen kann, darf auf keinen Fall zum Überholen ausscheren. Nur wenn die komplette Strecke überschaut werden kann, sollte der Überholvorgang begonnen werden. Zudem darf die zulässige Höchtgeschwindigkeit auch während des Überholens nicht überschritten werden. Der ADAC berichtet, das Überholen ohnehin nur eine geringe Zeitersparnis von wenigen Minuten bedeutet. Im Zweifel lohnen sich die riskanten Manöver also nicht.
Nur ausgeschlafen ans Steuer
Schwere Augenlider, häufiges Gähnen oder juckende Augen sind Kennzeichen für aufkommende Müdigkeit. Beim Sekundenschlaf sind die Augen nicht dauerhaft, sondern nur für einige kurze Augenblicke geschlossen. Im Strassenverkehr reicht das häufig für das Verursachen eines schweren Unfalls aus. Wir sind unkonzentriert, die Reaktionsfähigkeit nimmt ab. Gerade auf langen und monotonen Strecken ist dieser Zustand besonders gefährlich.
Wichtig ist, bei längeren Fahrten ausreichend Pausen einzuplanen. Wer bemerkt, dass er müde wird, sollte rund eine halbe Stunde anhalten und kurz ausruhen. Hilfreich ist auch frische Luft oder etwas Bewegung.
Kein Alkohol am Steuer
Auch wenn es beim Alkohol eine Toleranzgrenze von 0.5 Promille gibt, sollten Autofahrer vor dem Fahren keinen Alkohol konsumieren. Für Neulenkende, die den Führerschein auf Probe haben gilt ohne die Nullpromillegrenze. Häufig wird das Gläschen Wein oder Bier am Steuer als Kavaliersdelikt eingestuft, dennoch sollten Fahrer bedenken, dass Alkohol die Reaktionsfähigkeit deutlich herabsetzt. Der Gleichgewichtssinn funktioniert alkoholisiert nicht mehr einwandfrei, zudem ist auch die räumliche Wahrnehmung getrübt. Unter Umständen neigen Autolenker unter Alkoholeinfluss dazu, dichter aufzufahren oder sind risikobereiter unterwegs. Wer auf Alkohol am Steuer verzichtet, kann gefährliche Situationen vermeiden. Besser ist in diesem Fall ein Taxi oder die Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel.
Unter Drogeneinfluss ist Reaktionsfähigkeit ebenfalls verlängert, chemische Drogen haben Auswirkungen auf das Nervensystem und stören die Konzentration. Abhängig von der Art der Drogen droht ein Verlust der Selbstkontrolle, im schlimmsten Fall kollabiert der Kreditlauf. Auch hier gilt also „Finger weg von Drogen am Steuer“!
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