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Bundesrat führt E-Vignette auf den 01. Aug. 2023 ein

Wer die Schweizer Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) in einem dualen System eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dafür notwendige Totalrevision der Nationalstrassenabgabeverordnung (NSAV) genehmigt und beschlossen, diese zusammen mit dem revidierten Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) auf den 1. August 2023 in Kraft zu setzen.

Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen.

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen. Die E-Vignette kann ab dem 1. August 2023 zeit- und ortsunabhängig über ein Webportal des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erworben werden. Klebevignetten können weiterhin an den bekannten Verkaufsstellen sowie an den Autobahngrenzübergängen gekauft werden. Der Verkaufspreis von 40 Franken und die Gültigkeitsdauer vom Dezember des Vorjahres bis zum Januar des Folgejahres bleiben für beide Varianten unverändert.

Mit der Totalrevision der NSAV, die der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni verabschiedet hat, werden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung der E-Vignette und der in diesem Zusammenhang erfolgten Revision des NSAG erforderlich sind.

Das zuständige BAZG wird noch vor der Einführung der E-Vignette am 1. August 2023 ausführlich zu Vertrieb und Umsetzung informieren.

 

Quelle: Der Bundesrat
Artikelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com

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