Zwei Drittel der Trottinetts missachten die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag

Die TCS-Sektionen haben in der Schweiz eine Zählung von Velos, Elektrovelos, Elektrorollern und Elektrotrottinetts durchgeführt, um den Anteil zu ermitteln, der die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag einhält.

Während 91% der schnellen Elektrovelos und 76% der langsamen Elektrovelos die Beleuchtung tagsüber wie vorgeschrieben einschalten, ist die Lage bei den Elektrotrottinetts besorgniserregend: Nur 32% der Nutzer halten sich an die Pflicht zum Fahren mit Licht am Tag. Der TCS möchte diese Pflicht besser bekannt machen.

Zweiräder sind im Aufwind – ihre Zahl im Verkehr steigt Jahr für Jahr. Die Personen, die sie nutzen, sind besonders gefährdet. Es ist daher sehr wichtig, dass sie gut zu sehen sind. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Um zu ermitteln, wie viele Zweiräder ohne Licht fahren, haben 17 TCS-Sektionen zwischen dem 1. April und dem 26. Mai zu verschiedenen Tageszeiten an unterschiedlichen Orten in der ganzen Schweiz 43 Zählungen durchgeführt. Dabei wurden 2’971 Velos, Elektrovelos (bis 25 bzw. 45 km/h), Elektroroller mit (bis 25 km/h) und ohne (20 km/h) Pedalen und Elektrotrottinetts erfasst.

Fiat Lux – allerdings nicht bei Elektrotrottinetts

Für die erfassten Zweiräder, die als Kleinkrafträder gelten, schreibt das Gesetz vor, dass Elektrovelos (bis 25 oder 45 km/h), Elektroroller (bis 20 oder 25 km/h) und Elektrotrottinetts am Tag mit eingeschaltetem Vorderlicht fahren müssen. Bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen müssen Vorderlicht und Rücklicht eingeschaltet sein. Nicht motorisierte Velos sind von dieser Pflicht am Tag ausgenommen, jedoch nicht bei Dunkelheit.

In der Realität wird diese Pflicht allerdings nicht eingehalten. Während 91% der schnellen Elektrovelos, die vom TCS gezählt wurden, das Licht am Tag tatsächlich einschalten, sind es bei den Elektrovelos bis 25 km/h nur noch 76%. Noch schlechter ist die Situation bei den Elektrorollern: Hier erfüllen nur 72% die Vorschrift. Der Anteil der Elektrotrottinetts schliesslich, die am Tag mit Licht fahren, gibt Anlass zur Beunruhigung: Nur 32% von ihnen halten sich an das Gesetz. Bei den nicht motorisierten Velos sind es zwar ebenfalls nur 32%; allerdings gilt in diesem Fall auch keine Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren.

Starke regionale Unterschiede

Unabhängig von der Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren, halten sich von den oben genannten Gruppen in der Deutschschweiz 45% der gezählten Fahrzeuge an die Vorschrift, in der Westschweiz sind es 46%. In der Romandie schalten langsame (80% der Fahrzeuge) und schnelle Elektrovelos (100%) die Beleuchtung mehrheitlich ein, während es in der Deutschschweiz nur 75% bzw. 87% sind. Bei den Elektrotrottinetts ist der Anteil in beiden Sprachregionen gering. In der Deutschschweiz halten sich nur 34% der Elektrotrottinetts an die gesetzliche Pflicht, tagsüber mit Licht zu fahren. In der Romandie sind es 31%.

Initiative des TCS für bessere Sichtbarkeit

Der TCS hat die Zählung im Anschluss an eine erste Erhebung im Herbst durchgeführt. Damit will der Club den aktuellen Stand bei der Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung bei Tag und bei Nacht ermitteln und für die hohe Bedeutung für die Verkehrssicherheit sensibilisieren. Zu diesem Zweck veröffentlicht der TCS auf seiner Website eine Reihe von Empfehlungen für Zweiräder und führt seit mehreren Jahren die Verkehrssicherheitskampagne MADE VISIBLE mit dem Ziel durch, die Sichtbarkeit der Strassenverkehrsteilnehmenden zu verbessern und auf diese Weise Unfälle zu vermeiden. Angesichts der Ergebnisse der Zählung vom Frühjahr 2023 weist der TCS darauf hin, dass die am stärksten gefährdeten Gruppen, d. h. wer zu Fuss geht oder Fahrrad fährt, bei schlechter Sicht dem grössten Risiko ausgesetzt sind. Deshalb müssen diese Personen unbedingt andere Verkehrsteilnehmende gut erkennen können und selbst gut sichtbar sein.

Empfehlungen des TCS für Zweiräder

Der TCS erinnert an die folgenden guten Gewohnheiten, die die Sichtbarkeit von Zweirädern verbessern:

  • Schalten Sie bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen immer das Licht ein. Vorderlicht und Rücklicht sind dann Pflicht.
  • Schalten Sie tagsüber das Vorderlicht ein. Dies ist seit dem 1. April 2022 für alle Elektrovelos sowie für Elektroroller und Elektrotrottinetts Pflicht.
  • Die Beleuchtung darf nicht blinken und muss vorn weiss und hinten rot sein.
  • Bringen Sie vorn weisse und hinten rote Reflektoren an.
  • Bringen Sie vorn und hinten an den Pedalen gelbe Reflektoren an.
  • Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung (Westen, Armbinden oder Streifen).


Zählmethode

Im Anschluss an die Zählung zur vorschriftsgemässen Beleuchtung von Zweirädern im Herbst 2022 beschloss der TCS, die Nutzung des Lichts im Mai 2023 erneut zu erfassen. Dabei haben 17 Sektionen des TCS zwischen dem 1. April 2023 und dem 26. Mai 2023 43 Zählungen durchgeführt. Die Zählungen sind nicht repräsentativ, da die Daten zu unterschiedlichen Uhrzeiten an verschiedenen Orten erfasst wurden. Daher werden nur die Ergebnisse nach Region angeführt. Aufgrund ihres Genauigkeitsgrads (identische Zeiträume, vergleichbare Orte, einheitliche Fahrzeugkategorisierung usw.) gilt diese Erhebung nicht als repräsentative Untersuchung, denn es handelt sich um eine empirische Beobachtung.

 

Quelle: Touring Club Schweiz
Titelbild: Symbolbild © Touring Club Schweiz

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