Kanton Schwyz: Littering verschandelt die Landschaft und ist strafbar
Mit den wärmeren Temperaturen geniessen wieder mehr Menschen den Aufenthalt im Freien. Damit nimmt auch das Littering, also das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen zu.
Littering ist jedoch nichts anderes als illegale Abfallentsorgung und damit strafbar.
Die Ursachen für Littering sind vielfältig. Dazu gehören beispielsweise Konsum- und Ernährungsgewohnheiten, Mobilität und Freizeitverhalten, aber auch mangelnde Wertschätzung und emotionale Bindung an den öffentlichen Raum sowie auch Bequemlichkeit und Ignoranz. Am häufigsten werden Zigarettenstummel und Verpackungen gelittert. Littering ist ein gesellschaftliches Problem und kann nur in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gelöst werden. Häufige Litteringstellen sind Grillplätze, Parkplätze, See- und Flussufer, Badewiesen, zentrale Plätze und die Umgebung von Take-away-Verpflegungsstellen. Aber auch entlang von Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und deren Haltestellen, auf Schulgeländen und bei Veranstaltungen wird gelittert.
Die litteringbedingten Aufräumarbeiten im öffentlichen Raum sind sehr aufwändig und kosten nach Schätzungen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) jährlich rund 200 Millionen Franken. Dabei sind die verursachten Kosten in der Landwirtschaft noch nicht berücksichtigt. Dort verursachen die Abfälle ebenfalls einen grossen Aufwand für die Bewirtschafter und nicht selten Verletzungen bei den Tieren. Tiere fressen beispielsweise beim Mähen zerkleinerte Abfälle, was zu schweren Erkrankungen führen kann. Gemäss einer Studie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) aus dem Jahr 2019 gelangen in der Schweiz trotz Reinigungsarbeiten jährlich rund 2700 Tonnen Kunststoffe (z. B. Verpackungen, Plastiksäcke, Getränkeflaschen) durch Littering in die Umwelt.
Seit 15 Jahren berät, informiert und sensibilisiert die Interessensgemeinschaft Saubere Umwelt (IGSU) die Bevölkerung. Um Synergien zu nutzen und sich laufend zu verbessern, arbeitet sie auch mit den Kantonen, dem BAFU und der Wissenschaft zusammen. Die Erfahrung zeigt, dass Massnahmen gegen Littering auf die lokalen Verhältnisse in den betroffenen Gebieten abgestimmt werden müssen. Patentrezepte, die eine rasche Verbesserung versprechen, gibt es nicht. Die Gründe für das Littering können beispielsweise je nach Tageszeit, Littering-Gegenstand, Ort und Person unterschiedlich sein. Der Kanton Schwyz setzt deshalb auf ein breite Palette von Anti-Littering-Massnahmen. Im Vordergrund stehen in jedem Fall Informations- und Sensibilisierungskampagnen, zum Beispiel in den Schulen und im öffentlichen Raum. Einen umfassenden Überblick über mögliche Massnahmen und Projekte bietet die Plattform „Littering Toolbox“ (www.littering-toolbox.ch) des BAFU.
Neben der Prävention und Sensibilisierung verfügt der Kanton Schwyz auch über das Instrument der Litteringbussen, denn Littering ist letztlich eine Form der illegalen Abfallentsorgung. Die Busse beträgt 80 Franken im Siedlungsgebiet und 250 Franken in der Natur und Landschaft. Neben der Polizei können auch die Kontrollorgane der Forst, Natur-, Jagd und Fischereiaufsicht entsprechende Bussen aussprechen.
Bereits mit der Abfallplanung 2013 hat der Regierungsrat Massnahmen gegen Littering beschlossen. Die Abfallzweckverbände, die Gemeinden und Bezirke sowie das Amt für Umwelt und Energie haben den Auftrag, die Bevölkerung zu informieren und zu sensibilisieren sowie Aktionen gegen Littering zu unterstützen.
Quelle: Kanton Schwyz
Bildquelle: Kanton Schwyz