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Wie werde ich gebrauchte Waffen los? Was gilt es beim Waffenerwerb zu beachten?

Waffen sind gefährlich und beim Umgang sind Verantwortungsbewusstsein und Vorsicht unerlässlich. Schusswaffen, die nicht mehr benötigt werden oder die vielleicht defekt sind, möchten die wenigsten weiterhin zu Hause aufbewahren.  

Tipps und Wissenswertes, wie Sie gebrauchte Waffen loswerden können, hat Polizei.News in Zusammenarbeit mit für Sie zusammengestellt. Zudem erfahren Sie, wie Sie Waffen sicher aufbewahren und welche Vorgaben beim Waffenerwerb gelten.



Gebrauchte Waffen bei der Kantonspolizei abgeben

Die Kantonspolizei Zürich führt einmal jährlich einen Aktionstag durch, an dem nicht erwünschte Waffen sowie Waffenbestandteile und Munition abgegeben werden können. Auch Pyrotechnik oder Laserpointer nehmen die Mitarbeitenden entgegen.

Zudem ist es möglich, die unerwünschten Gegenstände jederzeit bei einem Polizeiposten im Kanton Zürich abzugeben. In Zürich dienen auch die Verkehrsstützpunkte als Anlaufstellen. Auch in anderen Kantonen können nicht benötigte Waffen bei den Polizeidienststellen abgegeben werden. Unter Umständen ist auch eine Abholung durch eine Fachstelle möglich.

Unabhängig davon, welche Stelle Ihre Waffe entgegennimmt ist immer eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen.

Nicht mehr benötigte Waffen verkaufen

Die Kantonspolizei vernichtet die abgegebenen Waffen. Daher ist der Verkauf gebrauchter Waffen eine Alternative zur Abgabe bei der Polizei. Bei der haben Sie die Möglichkeit, gebrauchte Pistolen, Gewehre und Co zu verkaufen. Die Profis kennen sich mit Waffen bestens aus, prüfen den technischen Zustand anhand verschiedener Kriterien und beraten Sie gern zum Verkauf Ihrer Waffe. Wichtig ist, beim Verkauf, die Waffenbesitzbestätigung vorzulegen.

Im Angebot von Waffenbörse gibt es verschiedene Arten von Gebrauchtwaffen:

  • Faustfeuerwaffen
  • Jagwaffen
  • Sportwaffen
  • Blankwaffen
  • Raritäten

Das Angebot der Waffenbörse im Überblick

Passionierte Schützen haben der Waffenbörse nicht nur die Möglichkeit, gebrauchte Waffen zu verkaufen. Auch wer auf der Suche nach Waffen, Munition oder Zubehör ist, ist hier an der richtigen Adresse. Wer möchte, kann in einem Kurs die korrekte Handhabung der Waffe trainieren.

In den Schiesskursen Basis 1 und Basis 2 vermitteln die Profis der Waffenbörse wichtige Sicherheitsvorschriften sowie die Handhabung und die Funktion der Waffe. Zudem erfahren Sie, wie Sie treffsicher schiessen und Ihre Waffe korrekt reinigen. Auch der Wechsel des Magazins und die Störungsbehebung werden erklärt.

Die Waffenbörse bietet zudem die Möglichkeit eines Schiesstrainings unter nahezu realistischen Bedingungen. Auf insgesamt fünf Bahnen können Schützen trainieren, wobei die Laufscheiben auf 15 oder 25 Meter eingestellt werden können. Auf Wunsch kann die gesamte Anlage auch für eine grössere Gruppe reserviert werden.


Schiesstraining für mehr Sicherheit im Umgang mit der Schusswaffe. (Bild: Robert Przybysz – shutterstock.com)


Wer zum Jagen unterwegs ist, benötigt eine umfangreiche Ausrüstung. Die Waffenbörse hält ein umfangreiches Angebot an Funktionskleidung und weiterem Equipment für einen Aufenthalt im Revier bereit. Vom Fernglas über Messer bis hin zu Bodensitzen und Fallen gibt es eine breite Auswahl.

Die Aufbewahrung der Schusswaffen

Werden Waffen nicht mehr benutzt, müssen sie dennoch sicher verwahrt werden. Die Überlegung, die Gebrauchtwaffen in diesem Fall von der Kantonspolizei vernichten zu lassen oder zu verkaufen, ist also sehr zu empfehlen.

Wichtig ist, dass die Waffen zu Hause so aufbewahrt werden, dass sie nicht in die Hände von Unberechtigten gelangen können. Vor allem Kinder dürfen niemals Zugang zum Waffenschrank haben. Gern beraten die Mitarbeiter die Waffenbörse, wie Sie Waffen und Munition sicher zu Hause aufbewahren. Soll die Waffe transportiert werden, ist das nur zulässig, wenn sie zu einem legitimierten Bezugsort wie einem Schiessstand oder einem Jagdrevier transportiert wird. Auch der Transport Ihrer Gebrauchtwaffe zum Verkauf bei der Waffenbörse ist erlaubt. Entscheidend ist, dass die Waffe immer ohne Munition transportiert wird.



Waffen müssen sicher aufbewahrt werden. (Bild :M-Production – shutterstock.com)


Wissenwertes zum Waffenerwerb

Wenn Sie eine Waffe erwerben möchten, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Sie stehen nicht unter umfassender Beistandschaft oder werden durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten.
  • Es ist nicht davon auszugehen, dass Sie sich selbst oder Dritte durch den Besitz der Waffe gefährden.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister, die aus gewalttätigen oder gemeingefährliche Handlungen oder wiederholten Verbrechen resultieren.

Zu unterscheiden sind meldepflichtige, bewilligungspflichtige und verbotene Waffen. Für eine meldepflichtige Waffe benötigen Sie einen schriftlichen Vertrag, in dem neben den Angaben über die Waffe auch Angaben über den Erwerbe gemacht werden.

Bei einer bewilligungspflichtigen Waffe wie einer Pistole müssen Sie zunächst eine Bewilligung bei der kantonalen Waffenbehörde einholen.

Verboten sind unter anderem halbautomatische Feuerwaffen oder Elektroschockgeräte. Abhängig von der Art der Waffe gibt es unter Umständen Ausnahmen für Sammler oder Sportler. Die Ausnahmegenehmigung erteilt das kantonale Waffenbüro.

 

Titelbild: kudla – shutterstock.com

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