Sturmschäden in La Chaux-de-Fonds NE – Armee hat Einsatz beendet
Die Schweizer Armee hat am 22. August 2023 ihren Einsatz in La Chaux-de-Fonds beendet.
Die Armeeangehörigen hatten die zivilen Einsatzkräfte hauptsächlich beim Sichern von Windbruch und Sturmholz beschädigter Gebäude unterstützt, die orkanartige Gewitterfallböen am 24. Juli 2023 hinterlassen hatten. Unter anderem setzten die Armeeangehörigen Minidrohnen ein.
Die Schweizer Armee hat am 22. August 2023 ihren subsidiären Einsatz zugunsten des Kantons Neuenburg beendet, den sie 21 Tage zuvor begonnen hatte. Um diese Unterstützung hatten die Neuenburger Behörden ersucht, nachdem am 24. Juli 2023 heftige Gewitterfallböen mit über 200 Stundenkilometer in der Region des Neuenburger Jura schwere Schäden verursacht hatten – besonders in La Chaux-de-Fonds. Rund 5’000 Häuser sind stark beschädigt worden, was rund 60 Prozent der Gebäude der Stadt entspricht.
Reibungslose Zusammenarbeit mit zivilen Einsatzkräften
Die Armee hatte die zivilen Einsatzkräfte ab dem 2. August 2023 mit sechzig Durchdienern des Katastrophenhilfe Bereitschaftsbatallions (Kata Hi Ber Bat), sechs Angehörigen des Panzersappeurbataillons 11 (Pz Sap Bat 11) und zehn Durchdienern sowie Milizsoldaten eines Wiederholungskurses des Kompetenzzentrums Gebirgsdienst (Komp Zen Geb D A) unterstützt, nachdem bereits alle verfügbaren zivilen Hilfskräfte aufgeboten oder im Einsatz waren (siehe Box).
Die Angehörigen der Armee sicherten in La Chaux-de-Fonds hauptsächlich die Verkehrsachsen der Stadt, beschädigte Gebäude und Dächer sowie öffentliche Parks vor Windbruch wie Trümmerteilen und Sturmholz. Dies schützte die Bewohner der Stadt vom Herunterfallen loser oder zerbrochener Ziegel und vom Einstürzen defekter Kamine und Antennen sowie instabiler Gebäudeelemente. Dabei arbeiteten die Armeeangehörigen reibungslos mit zivilen Einsatzkräften wie Zivilschutz, Polizei, Feuerwehr, Berufsfeuerwehren sowie privaten Firmen wie Bauunternehmen und Forstbetrieben zusammen.
Minidrohnen, um Risiken zu erkennen
Am 8. August 2023 verlängerte die Armee den subsidiären Einsatz auf erneutes Gesuch des Kantons Neuenburg bis längstens am 23. August und passte die Einsatzmittel den veränderten Bedürfnissen an. So wurden die Durchdiener des Kata Hi Ber Bat sowie die Angehörigen des Pz Sap Bat 11 vom Auftrag entbunden, während die Spezialisten des Komp Zen Geb D A in La Chaux-de-Fonds blieben. Sie halfen weiterhin, die erwähnten Gefahren zu bannen und Dächer zu reparieren. Zudem stellte das Kata Hi Ber Bat eine Minidrohne und drei Angehörige als Piloten und Beobachter zur Verfügung. Sie suchten in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr mit der Drohnenkamera die Dächer gezielt auf Risiken ab.
Territorialdivision als Verbindung zum Kanton
Während des gesamten Assistenzdienstes haben die Angehörigen der Armee insgesamt rund 700 Diensttage geleistet. Inzwischen ist die eingesetzte Truppe an ihre Ausbildungsstandorte und in die Grundbereitschaft zurückgekehrt.
Die Schweizer Armee hält sich bereit, um zu unterstützen, wenn sie benötigt wird. Sie ist dank ihres abgestuften Bereitschaftssystems jederzeit bereit, um zu schützen, zu helfen und zu retten. Dabei fungieren ihre vier Territorialdivisionen als Anlaufstellen und Partnerinnen der Kantone, indem sie über ihre kantonale Verbindungsstäbe das militärische Knowhow in die Krisenführung der Kantone einbringen. Auf diese Weise hat die Armee diesen Sommer im Kanton Wallis beim Bekämpfen des Waldbrandes in Bitsch unterstützt.
Unterstützung durch die Armee und Grundsatz der Subsidiarität
Ausserordentliche Ereignisse wie den vorliegenden Fall bekämpfen die kantonalen Behörden in erster Linie mit eigenen Mitteln und ihnen zur Verfügung stehenden zivilen Dienstleistern. Reicht das nicht aus, haben sie das Recht, die Armee um Unterstützung durch im Rahmen der militärischen Katastrophenhilfe zu ersuchen. Solche Gesuche prüft die Armee unter anderem daraufhin, ob der betreffende Kanton die zivilen Mittel ausgeschöpft hat, damit die Armee mit einem Einsatz keine zivilen Anbieter konkurrenzieren würde. Ist dies der Fall, bewilligt letztlich der Bundesrat das Gesuch. Erst nach Erhalt dieser Bewilligung kann die Armee je nach Verfügbarkeit und eigenen Prioritäten ihre Angehörigen einsetzen. Weil die den kantonalen Behörden solche Einsätze zugunsten der Öffentlichkeit leiten und die Armee ihre Hilfe bloss unterstützend anbietet, werden sie im Fachjargon als „subsidiär“ bezeichnet.
Subsidiäre Sicherungseinsätze der Armee
Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: ©VBS/DDPS, Patrick Thöni