Betrug: Aufgepasst bei Rechnungen für angebliche Register-Einträge
Zum aktuellen Zeitpunkt erhalten viele Selbstständige, Vereine und Unternehmen ein Schreiben einer angeblichen Registrierungsstelle per E-Mail oder per Briefpost.
Aufgrund des Layouts des Schreibens mit einer angehängten Rechnung wird den Empfängern suggeriert, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung beansprucht wurde und eine Zahlung fällig sei.
Die Betrugsmasche
Trickreiche Schreiben betreffend angebliche Register-/Branchenbucheinträge, usw. sind ein wiederkehrendes Ärgernis, das insbesondere Selbstständige, Freiberufler, Vereine und Unternehmen betrifft.
Aufgrund der Layouts und den aufgeführten Schweizer Angaben vermitteln die Schreiben eine gewisse Seriosität. Den Empfängern wird dadurch der Eindruck vermittelt, dass tatsächlich eine kostenpflichtige Dienstleistung – allenfalls im Zusammenhang mit dem Eintrag im Schweizer Handelsregister – in Anspruch genommen wurde.
In Tat und Wahrheit handelt es sich hierbei jedoch um ein nutzloses und vollkommen irrelevantes „Register“ bzw. “Branchenbuch”. Bei einer allfälligen Zahlung werden die angegebenen Dienstleistungen oft nicht erbracht und den Zahlenden entsteht ein finanzieller Schaden.
Hierfür werden verschiedene Varianten genutzt, wie beispielsweise:
Variante im Layout eines Registerauszuges
Hinweis im Kleingedruckten beachten!
Im Kleingedruckten des abgebildeten Schreibens ist ersichtlich, dass erst ab Eingang der Zahlung das Angebot der angeblichen Registrierungsstelle angenommen und erst dann die Laufzeit des Vertrages für ein Jahr laufen würde.
Im Weiteren ist ersichtlich, dass der Betrag von CHF 923.35 inkl. MWST nur bei Annahme bezahlt werden müsse.
Variante im Layout einer bereits erbrachten Dienstleistung
Bei dieser Variante wird den Empfängern suggeriert, dass die angebliche Dienstleistung im einem bereits verstrichenen Zeitraum erbracht worden sei. Weiter wird man aufgefordert den auf der Rechnung angegebene Betrag innert Frist zu bezahlen.
Hierbei wird versucht die Empfänger unter Druck zu setzen, sodass die Zahlung ohne grosse Abklärungen ausgeführt wird.
Was muss ich tun
- Überprüfen Sie das Schreiben sowie die angebliche Registrierungsstelle gründlich
- Klären Sie intern ab, ob eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen wurde
- Ignorieren Sie das Schreiben, wenn keine solche Dienstleistung beansprucht wurde
- Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Betrügern auf
Ich habe bereits Geld überwiesen
- Treten Sie mit Ihrem Finanzinstitut in Verbindung und leiten Sie eine Rückforderung der Zahlung ein
- Begeben Sie sich nach telefonischer Terminvereinbarung zu Ihrer örtlichen Polizeistelle der Kantonspolizei und erstatten Sie eine Anzeige
Weiterführende Informationen
Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © Wolfilser – shutterstock.com
Für Aargau:
[catlist name="ag" numberposts=6 thumbnail=yes orderby=rand][catlist name="ch" numberposts=1 thumbnail=yes orderby=rand]