Kanton Glarus: Vorsorge bei möglichen Katastrophen und Notlagen

Für das Bewältigen von Katastrophen und Notlagen ist der Kanton zuständig.

Um möglichst gut vorbereitet zu sein, genehmigt der Regierungsrat das entsprechende Einsatzkonzept und die notwendigen Mittel dazu.

Bei schweren Unfällen mit vielen Verletzten oder flächendeckenden Gefährdungen von Mensch und Tier reichen die im Alltag vorhandenen Mittel des öffentlichen Gesundheitswesens nicht aus. Deshalb gibt es den vom Kanton eingesetzten „Koordinierten Sanitätsdienst“. Dieser erarbeitet Konzepte und behält auch bei geplanten Veranstaltungen die Möglichkeit eines sanitätsdienstlichen Grossereignisses im Blick, damit jederzeit eine ausreichende Anzahl an rettungsdienstlichen Einsatzkräften zur Verfügung steht.

Das Vorgehen, die benötigten personellen und materiellen Ressourcen sowie die erforderlichen vorgängigen Schulungen regelt das Einsatzkonzept „Koordination des Rettungsdienstes bei Alltags- und Grossereignissen, Katastrophen und Notlagen“. Dieses hat der Regierungsrat genehmigt.

Ebenfalls genehmigt wurden zwei neue Leistungsvereinbarungen mit dem Kantonsspital sowie der Glarnersach und dem Samariterverband Glarnerland. Diese regeln:

  • mit dem Kantonsspital die Vergütung allfälliger Kosten im Ereignisfall sowie eine Entschädigung der Ausbildungstage und Übungen für das Spitalpersonal.
  • mit der Glarnersach und dem Samariterverband Glarnerland den Einsatz der Feuerwehrsamaritergruppen bei einem sanitätsdienstlichen Grossereignis.

Für die Umsetzung des Konzepts rechnet der Kanton mit einmaligen Kosten von rund 143’000 Franken und wiederkehrenden Kosten von 50’000 Franken pro Jahr.

 

Quelle: Kanton Glarus
Titelbild: Symbolbild © Kanton Glarus

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