Kanton St.Gallen: Halloween – die Nacht der Eierwürfe
In der Halloween-Nacht auf Mittwoch (01.11.2023) ist die Kantonspolizei St.Gallen im ganzen Kanton St.Gallen mit verstärkter Präsenz im Einsatz gestanden.
Sie leistete rund 30 Einsätze im Zusammenhang mit Halloween, wobei vor allem eierwerfende Jugendliche für ein Ausrücken sorgten. Anlässlich Personenkontrollen wurden wenige Sicherstellungen gemacht.
Halloween hatte auch dieses Jahr wieder zwei Seiten. Zum einen waren verkleidete Kinder, oftmals in Begleitung von Erwachsenen, auf einem Rundgang durch die Quartiere zur Aufstockung des Süssigkeitenvorrats. Und dann waren Gruppen von Jugendlichen unterwegs, die den Brauch zur Begehung von Unfug nutzten. So mussten die Patrouillen, verteilt über das ganze Kantonsgebiet, rund 20 Meldungen von Unfug nachgehen, wobei in auffallend vielen Fällen Eierwürfe gemeldet wurden.
Die eingesetzten Patrouillen zeigten in den Abend- und Nachtstunden sichtbare Präsenz in den Gemeinden und führten präventive Personenkontrollen durch. Bei sechs Kontrollen von Jugendlichen wurden Eier, Maskierungen, Sprayutensilien, Alkohol, Betäubungsmittel und WC-Papier festgestellt und eingezogen. In einem Fall in Heerbrugg wurden drei Jugendliche für 24 Stunden von einem Schulareal weggewiesen. In zwei Fällen kam es unter herumziehenden Jugendlichen zu Streit, wobei in einem Fall eine Anzeige wegen Tätlichkeiten entgegengenommen werden musste.
In zwei Fällen verhielten sich Erwachsene nicht angemessen. Ein Mann öffnete herumziehenden Kindern nackt die Haustür. Er wird deswegen zur Anzeige gebracht. Ein zweiter Erwachsener erschreckte Kinder beim Öffnen der Haustüre mit seiner Verkleidung. Er liess nach einem Gespräch davon ab.
Sachbeschädigungen wurden bislang lediglich drei angezeigt, was im Vergleich zum Vorjahren eine sehr geringe Zahl ist. Zwei Fälle betrafen Eierwürfe an Fassaden, in einem Fall wurde eine Haustüre, mutmasslich durch Fusstritte, beschädigt. Der Sachschaden kann noch nicht beziffert werden. Erfahrungsgemäss werden Sachbeschädigungen oftmals erst bei Tageslicht festgestellt. Daher ist nicht auszuschliessen, dass sich im Verlaufe des Tages weitere Geschädigte bei der Kantonspolizei St.Gallen melden werden.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen