Lauterbrunnen BE: Antrag auf Anordnung einer Massnahme nach Tötungsdelikt

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt Mitte August 2022 in Lauterbrunnen, hat die regionale Staatsanwaltschaft Oberland wegen vorsätzlicher Tötung Antrag auf Anordnung einer Massnahme für die Beschuldigte beim Regionalgericht Oberland eingereicht.

Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen zum Tötungsdelikt in Lauterbrunnen von Mitte August 2022 (Polizei.news berichtete) reichte die regionale Staatsanwalt Berner Oberland im Rahmen eines Verfahrens bei schuldunfähigen Personen Antrag auf Anordnung einer Massnahme (gemäss Art. 374 Strafprozessordnung) ein. Beim Opfer handelte es sich um einen 69-jährigen Schweizer. Die tatbeschuldigte 59-jährige deutsche Staatsangehörige wird sich wegen der Tötung ihres Ehemannes vor Gericht verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft erachtet es gestützt auf Ermittlungsergebnisse sowie dem Geständnis der Beschuldigten als erwiesen, dass die Beschuldigte dem Opfer mit einem Messer tödliche Stichverletzungen zugefügt hatte. Die Beschuldigte befindet sich seit der Anhaltung nach Meldungseingang vom 17. August 2022 (Polizei.news berichtete) in Untersuchungshaft und derzeit in vorzeitigem Massnahmenvollzug. Gestützt auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten reicht die Staatsanwaltschaft Antrag auf eine stationäre Massnahme für die Beschuldigte beim Regionalgericht Oberland ein.

Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird ein Prozess vor dem Regionalgericht Oberland stattfinden. Der Gerichtstermin steht indes noch nicht fest.

 

Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland / Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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