Programm für internationale Übungen der Armee 2024
An seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 hat der Bundesrat das Übungsprogramm für die internationale militärische Ausbildungszusammenarbeit 2024 genehmigt.
Das Programm enthält Übungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden sowie Übungen, die nicht bereits durch bilaterale Rahmenausbildungsabkommen gedeckt sind.
Die Armee beteiligt sich im Rahmen der militärischen Ausbildungszusammenarbeit der Schweiz regelmässig an internationalen Übungen. Dieses Programm wird jedes Jahr vom Bundesrat genehmigt. Um die Teilnahmen an NATO/PfP-Übungen zudem künftig flexibler zu gestalten, werden diese dem Bundesrat nicht mehr wie bis anhin alle zwei Jahre mit dem PfP Kooperationsprogramm, sondern neu ebenfalls jährlich mit dem bilateralen Übungsprogramm zur Genehmigung vorgelegt.
Für 2024 sind insgesamt 24 Ausbildungsaktivitäten vorgesehen, davon 6 Übungen im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP). 18 Ausbildungsaktivitäten sind auf bilateraler Ebene mit ausgewählten Staaten geplant, hiervon werden voraussichtlich 4 in der Schweiz und 14 im Ausland stattfinden. Der Bundesrat hat die Gruppe Verteidigung zudem ermächtigt, allfällige bi- oder multilaterale Durchführungsvereinbarungen für die Teilnahme an den einzelnen Übungen selbstständig abzuschliessen.
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Interoperabilität
In Hinblick auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee ist die internationale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Ausbildungsaktivitäten mit internationalen Partnern fördern den Wissens- und Erfahrungsaustausch und geben der Schweizer Armee Vergleichsmöglichkeiten, um die eigenen Fähigkeiten und Prozesse zu überprüfen und die Interoperabilität zu steigern. Zudem eröffnet die internationale Kooperation Zugang zu Trainingsmöglichkeiten, die so unter anderem aufgrund umweltbedingter Einschränkungen in der Schweiz nicht möglich wären, beispielsweise für Übungen der Luftwaffe in grösseren Formationen. Im Gegenzug kann die Schweizer Armee anderen Staaten Ausbildungsinfrastrukturen sowie spezifisches Fachwissen (zum Beispiel Simulatoren oder Ausbildungen im Hochgebirge) zur Verfügung stellen.
Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com