Bundesrat & KKJPD nehmen Strategie der Integrierten Grenzverwaltung zur Kenntnis

Die Integrierte Grenzverwaltung hat zum Ziel, die Schengen-Aussengrenzen effektiv, effizient und in geordneter Weise zu verwalten.

Die relevanten Akteurinnen und Akteure des Bundes und der Kantone haben zusammen die dritte nationale Strategie der Integrierten Grenzverwaltung erarbeitet. Sie wurde von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) am 12. April 2024 und vom Bundesrat am 1. Mai 2024 zur Kenntnis genommen.

Im föderalistischen System der Schweiz sind acht Grenzkontrollbehörden operativ an den schweizerischen Schengen-Aussengrenzen tätig. Diese Aussengrenzen befinden sich an den dafür vorgesehenen Flughäfen und Flugplätzen. Als Schengen-assoziierter Staat ist die Schweiz verpflichtet, eine nationale Strategie der Integrierten Grenzverwaltung („Integrated Border Management IBM“) für die Jahre 2024-2029 vorzulegen und zu zeigen, wie sie eine effektive und effiziente Grenzkontrolle an den Aussengrenzen sicherstellen will.

Die relevanten Akteurinnen und Akteure von Bund und den Kantonen haben die Strategie zusammen erarbeitet. Auch die dritte IBM-Strategie verfolgt das Ziel, eine rechtskonforme, professionelle und effiziente Grenzverwaltung zu betreiben: Sie trägt zur Sicherheit der Schweiz und des Schengen-Raums bei, ermöglicht eine reibungslose Ein- und Ausreise für legal Reisende, bekämpft irreguläre Migration und grenzüberschreitende Kriminalität und strebt eine wirksame Rückkehr von weggewiesenen Personen an.

Insgesamt deckt die Strategie 13 Themen wie etwa Risikoanalyse, Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden, Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Einsatz von modernen Technologien. Basierend auf den Vorgaben der europäischen Kommission haben die zuständigen Akteurinnen und Akteure die Prioritäten und den Sollzustand für die Schweiz abgeleitet und 38 strategische Ziele definiert. Inhaltlich führt die dritte Strategie in vielen Teilen die vorangehende Strategie weiter. Um die strategischen Ziele zu erreichen, definieren die Akteurinnen und Akteure in einem separaten Aktionsplan Massnahmen und setzen diese um.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © lunopark – shutterstock.com

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