BFU: Alkohol am Steuer – 4 % aller Autolenkenden fahren alkoholisiert
Auf Schweizer Strassen sind fast 4 % aller Autolenkenden unter Einfluss von Alkohol unterwegs. 0,4 % fahren mit einem Pegel, der den gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille überschreitet.
Das ist das Resultat der ersten BFU-Erhebung zum Autofahren unter Alkoholeinfluss. Alkohol ist einer der grössten Risikofaktoren für schwere Unfälle. Die BFU empfiehlt deshalb: wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
Im Schweizer Strassenverkehr fahren fast 4 % aller Autolenkenden unter Alkoholeinfluss. Von diesen wiederum fahren 11 % über dem gesetzlichen Grenzwert von 0,5 Promille (respektive 0,1 Promille für bestimmte Personengruppen wie Neulenkende). Das bedeutet, dass tagtäglich 4 von 1000 Autolenkenden mit einem unerlaubt hohen Alkoholpegel unterwegs sind. Dies zeigt eine Erhebung zum Fahren unter Alkoholeinfluss. Die BFU hat dabei mit Unterstützung von Polizeikorps in der Deutsch- und Westschweiz untersucht, wie viele Menschen im Alltag ein Auto lenken, nachdem sie Alkohol getrunken haben. Fakt ist: Alkohol gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Bei durchschnittlich jedem 8. schweren Unfall ist Alkohol im Spiel – insgesamt starben im vergangenen Jahr 31 Personen bei Alkoholunfällen; 506 weitere wurden schwer verletzt.
Die gute Nachricht vorweg: „Die jungen Lenkerinnen und Lenker unter 30 Jahren fahren kaum alkoholisiert Auto“, erklärt Patrizia Hertach, Studienleiterin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der BFU. Ebenfalls positiv für die Verkehrssicherheit: „Tagsüber an Werktagen, also wenn etwa Schulkinder unbegleitet unterwegs sind, fahren nur 0,1 % der Autolenkenden mit einer Alkoholkonzentration über dem Grenzwert“, so Hertach weiter. In der Nacht und am Wochenende zeigt sich jedoch ein anderes Bild. „Nachts sitzt in jedem siebten Auto eine alkoholisierte Person am Lenkrad, davon ist gut jede fünfte über dem gesetzlich erlaubten Limit.“
Ältere fahren häufiger unter Alkoholeinfluss als Jüngere, Männer häufiger als Frauen
Werden alle Personen analysiert, die unter Alkoholeinfluss – also auch unter dem erlaubten Limit – fahren, zeigt sich, dass Personen ab 31 Jahren dies häufiger tun als jüngere Fahrerinnen und Fahrer und Männer häufiger als Frauen. Ausserdem kommt dieses Verhalten in der Romandie häufiger vor als in der Deutschschweiz. Auch beim Fahren über dem gesetzlichen Grenzwert zeigen sich die Alters- und Geschlechtsunterschiede; so fällt vor allem die Altersgruppe der 41- bis 50-Jährigen negativ auf, Männer bedeutend häufiger als Frauen. Zwischen den Sprachregionen sind indessen keine Unterschiede festzustellen.
Schon ein Glas benebelt die Sinne
Die Zahl der schweren Alkoholunfälle ist seit 2017 wieder leicht gestiegen. Was viele Verkehrsteilnehmende nicht wissen: Im Strassenverkehr macht sich der Konsum von Alkohol schon nach einem Glas bemerkbar. Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab, die Reaktionszeit verlängert sich. Deshalb sensibilisiert die BFU die Verkehrsteilnehmenden seit vielen Jahren mit einer nationalen Präventionskampagne und empfiehlt, sich an folgende Tipps zu halten:
- Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
- Als Lenker oder Lenkerin unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
- Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass die Fahrerin oder der Fahrer nicht trinkt.
- An die Gastgeberinnen und Gastgeber: Immer auch alkoholfreie Getränke anbieten.
- Personen, die Alkohol konsumiert haben, vom Fahren abhalten.
Methode
Die Erhebung „Roadside Survey Alkohol“ fand von April bis Oktober 2023 in Zusammenarbeit mit insgesamt 14 Polizeikorps aus der Deutschschweiz und der Romandie statt. An insgesamt 85 Standorten (Deutschschweiz: 51, Romandie: 34) wurden PW-Lenkende nach einem Zufallsprinzip angehalten und einem Alkoholtest unterzogen. Die Polizistinnen und Polizisten erhoben für die Studie Daten zum Erhebungsstandort und zu den kontrollierten Lenkenden. Letztlich flossen die Daten von 4847 PW-Lenkenden in die Analyse ein (Deutschschweiz: 3015, Romandie: 1832).
Quelle: BFU
Titelbild: Symbolbild © BFU
Für Aargau:
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