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Hochrangig Konferenz zum Frieden in der Ukraine – Assistenzdienst der Armee und eingeschränkte Luftraumnutzung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 eine temporäre Einschränkung der Nutzung des Luftraums während der hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine am 15. und 16. Juni 2024 auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden gutgeheissen.

Die Luftwaffe stellt den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher.

Zudem unterstützt die Armee im Rahmen eines Assistenzdienstes die zivilen Behörden bei der Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen. Es handelt sich dabei um einen subsidiären Einsatz. Diese Massnahmen ergänzen die Sicherheitsmassnahmen der kantonalen Behörden.

Im Rahmen der Sicherheitsmassnahmen rund um die hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine, die am 15. und 16. Juni 2024 im Kanton Nidwalden stattfindet, hat der Bundesrat einer temporären Einschränkung des Luftraums im Gebiet des Bürgenstocks zugestimmt. Da es sich um ein internationales Treffen mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern handelt, ist diese Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der Konferenz notwendig. Die Schweiz ist verpflichtet, die Sicherheit von völkerrechtlich geschützten Gästen zu gewährleisten.

Der Luftraum wird vom 13. Juni 2024, 8 Uhr Ortszeit, bis zum 17. Juni 2024, 20 Uhr Ortszeit, eingeschränkt. Die Einschränkung betrifft das Gebiet rund um den Bürgenstock. Die Luftwaffe stellt dabei den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher. Der Luftraum ist für den Sichtflugverkehr, den nichtkommerziellen Instrumentenflugverkehr sowie unbemannte Luftfahrzeuge eingeschränkt.

Einsatz der Armee

Parallel dazu hat der Bundesrat den subsidiären Einsatz der Armee mit einem Maximalbestand von 4000 Armeeangehörigen im Rahmen eines Assistenzdienstes zugunsten der Behörden des Kantons Nidwalden genehmigt. Die Armee unterstützt die Kantonspolizei, indem sie insbesondere Aufgaben im Bereich Objektschutz, Überwachung, Erkundung und Logistik übernimmt. Die Armee stellt dem Kanton Nidwalden zudem Material und Fahrzeuge zur Verfügung. Diese Massnahmen ergänzen das Sicherheitsdispositiv der kantonalen Behörden. Sie sollten zu keinen zusätzlichen Ausgaben für den Bund führen. Der hohe Bestand an Armeeangehörigen, die aufgeboten werden können, erklärt sich durch die Geländeform und den Umfang des Auftrags, insbesondere die Anzahl zu schützender Objekte.

Gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (MG) muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen, wenn mehr als 2000 Angehörige der Armee aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Ist der Einsatz vor der Session beendet, so erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht. Da die Zeit bis zur Konferenz in diesem Fall nicht ausreicht, um der Bundesversammlung eine Botschaft zu unterbreiten, wird der Bundesrat in der Herbstsession einen Bericht vorlegen.

Weitere Beiträge des VBS

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstützt die Durchführung der Konferenz in den Bereichen Kommunikationssicherheit, bevölkerungsschutzrelevante Lageverfolgung und radiologische Sicherheit sowie Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen (ABC-Schutz). Die Nationale Alarmzentrale hält die Partnerorganisationen ständig über die Lage auf dem Laufenden. Vor und während der Konferenz wird die Überwachung im Hinblick auf radioaktive Emissionen intensiviert, insbesondere mit Hilfe der ABC-Spezialistinnen und Spezialisten des Labors Spiez. Das BABS übernimmt auch eine beratende Funktion und liefert Zusatzinfrastruktur, um die Sicherheit der Kommunikation zwischen den verschiedenen Einsatzkräften zu gewährleisten.

Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) stellt den an der Organisation der Konferenz beteiligten Stellen von Bund und Kantonen eine gemeinsame Kommunikationsplattform zur Verfügung. Während der Konferenz nutzt das BACS diese Plattform, um über die Lageentwicklung im Bereich der Cyberbedrohungen zu informieren. Für technische Analysen wird zudem eine Notfallzentrale eingerichtet.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) unterstützt die zuständigen Stellen mit seinen Lagebeurteilungen im Rahmen eines unter seiner Verantwortung stehenden Nachrichtenverbundes. Der NDB leistet auch einen Beitrag zur Früherkennung und Verhinderung von Bedrohungen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © NVM Design – shutterstock.com

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