Bundespolizei stellt Patrone und Teleskopschlagstock am Flughafen sicher
Flughafen Bremen. Gleich zwei Mal stellte die Bundespolizei am Samstagvormittag (25.05.2024) am Bremer Flughafen verbotene Gegenstände im Handgepäck von Flugreisenden sicher.
Die Fluggäste kassierten jeweils eine Anzeige.
Zunächst passierte gegen 10:25 Uhr ein 35-Jähriger die Luftsicherheitskontrolle am Flughafen. Dabei entdeckten die Luftsicherheitsassistenten mit versiertem Blick in der Kontrollwanne des Passagiers einen ausziehbaren Schlagstock. Nur wenige Minuten später fanden sie ebenfalls in der Kontrollwanne eines 34-jährigen Mannes eine einzelne Patrone. In beiden Fällen wurde die Bundespolizei hinzugerufen, um die Gegenstände sicherzustellen.
Aus welchem Grund die beiden Flugreisenden diese Gegenstände in ihrem Handgepäck mitführten, konnten sie gegenüber den Beamten nicht erklären. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und mit einer Anzeige im Gepäck durften sie ihre Flugreise antreten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Patronen oder gefährliche Gegenstände bei Flugreisen grundsätzlich nicht in das Handgepäck gehören. Darüber hinaus sind für Munition und vielen Waffen waffenrechtliche Erlaubnisse für den Erwerb und Besitz erforderlich.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Bremen
Bildquelle: Bundespolizeiinspektion Bremen