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Kanton Thurgau: Regierungsrat passt die Polizeiverordnung an

Als Folge des revidierten Polizeigesetzes hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die dazu gehörige Verordnung angepasst. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung treten per 1. Juni 2024 in Kraft.

Im November 2023 hat der Grosse Rat die Änderung des Polizeigesetzes verabschiedet, die Referendumsfrist ist am 1. März 2024 ungenutzt abgelaufen. Mit den Änderungen wird den aktuellen Entwicklungen und den Erwartungen an die Polizei Rechnung getragen, insbesondere der Bedarf nach Prävention in verschiedenen Bereichen hat stark zugenommen.

Die Teilrevision des Polizeigesetzes erfordert auch eine Änderung der Polizeiverordnung, die der Regierungsrat nun verabschiedet hat. Es geht um folgende Anpassungen:

Der Leistungsauftrag der Polizei wird den übrigen Ämtern angepasst; das sich in Ablösung befindliche Funksystem Polycom wird durch die allgemeine Wendung „Sicherheitsfunksystem“ ersetzt; die bei der Seepolizei angesiedelte Schifffahrtskontrolle wird explizit mit ihren Aufgaben in die Verordnung aufgenommen; verschiedene personelle Regelungen der Polizei werden der Rechtsstellungsverordnung für das Staatspersonal angepasst; die Beträge für die Rückzahlung der Ausbildungskosten für die Polizeischule werden für den Fall eines vorzeitigen Austritts aus der Polizei erhöht; die möglichen Aufgaben für den Polizeiassistenzdienst werden detaillierter umschrieben; die Ordnungsbussenverordnung für den Schiffsverkehr aufgehoben, da diese Materie zwischenzeitlich durch die Ordnungsbussenregelung des Bundes normiert ist. Gesetz und Verordnung treten am 1. Juni 2024 in Kraft.

 

Quelle: Kanton Thurgau
Titelbild: Symbolbild © adaptice photography – shutterstock.com

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