Kanton Zürich: Gegenvorschlag zur „Anti-Chaoten-Initiative“ wird umgesetzt
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat die Umsetzungsvorlage zum Gegenvorschlag zur „Anti-Chaoten-Initiative“.
Mit der gezielten Anpassung des Polizeigesetzes wird dem Volkswillen, der in der kantonalen Abstimmung vom 3. März 2024 zum Ausdruck gekommen ist, Rechnung getragen.
In der Volksabstimmung vom 3. März 2024 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit klarem Mehr den Gegenvorschlag zur „Anti-Chaoten-Initiative“ angenommen. Zur Umsetzung des Gegenvorschlags braucht es eine Änderung des kantonalen Polizeigesetzes. Die Umsetzungsvorlage dazu unterbreitet der Regierungsrat nun dem Kantonsrat.
Mit dem Gegenvorschlag hatten sich die Stimmberechtigten für eine zwingende Verrechnung von Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze an vorsätzlich handelnde Verursacherinnen und Verursacher ausgesprochen. Ausserdem soll die Bewilligung von Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Veranstaltungen in die Zuständigkeit der entsprechenden Gemeinde fallen. „Es gilt nun, rasch den Volkswillen umzusetzen“, hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest.
Mit der vom Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates verabschiedeten Anpassung des Polizeigesetzes erfolgt dies unter Berücksichtigung des übergeordneten Rechts, insbesondere der Grundrechte, der verwaltungsrechtlichen Grundprinzipien sowie der Rechtsprechung. So wird mit der Beschränkung der Kostenauferlegungspflicht auf ausserordentliche Polizeieinsätze dem Umstand Rechnung getragen, dass die Polizei einen Grundauftrag zu erfüllen hat. Werden jedoch ausserordentliche Polizeieinsätze verursacht, die beispielweise aufgrund ihrer Grösse oder ihres Gewaltpotenzials den Grundauftrag sprengen, sind deren Kosten in Zukunft diesbezüglich vorsätzlich handelnden Verursacherinnen und Verursachern zwingend aufzuerlegen.
Dies erfolgt nach Massgabe ihres konkreten Beitrags und damit entsprechend dem Grad ihrer Verantwortung.
Quelle: Kanton Zürich
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