armasuisse nimmt an einem Projekt der Europäischen Verteidigungsagentur teil
Improvisierte Sprengsätze sollen zukünftig schneller und zuverlässiger detektiert werden.
Das Bundesamt für Rüstung armasuisse nimmt an einem entsprechenden Forschungsprojekt der Europäischen Verteidigungsagentur (EVA) teil. Der stellvertretende Rüstungschef Thomas Rothacher hat die Vereinbarung zur Teilnahme am Projekt „Improvised Explosive Device Detection – Phase II“ (IEDDET II) am 16. Juli 2024 unterzeichnet.
Das Bundesamt für Rüstung armasuisse beteiligt sich an einem weiteren Projekt der EVA. Das Projekt „Improvised Explosive Device Detection – Phase II“ (IEDDET II) verfolgt das Ziel, improvisierte Sprengsätze auf Strassen schneller und zuverlässiger zu detektieren. Improvisierte Sprengsätze (Improvised Explosive Devices; IED) sind darauf ausgelegt, mobile Objekte zu zerstören sowie Menschen oder Fahrzeuge ausser Gefecht zu setzen. Improvisierte Sprengsätze verursachen weltweit mehr zivile Opfer als kommerziell hergestellte Landminen und sind für fast die Hälfte aller Opfer von Sprengstoffanschlägen verantwortlich. Die Kontamination durch improvisierte Sprengsätze nach Konflikten schafft ein Umfeld anhaltender Unsicherheit und behindert den Wiederaufbau von Infrastrukturen in Konfliktgebieten.
Durch eine schnellere Detektion von improvisierten Sprengsätzen können Strassen in Kriegsgebieten schneller freigegeben werden. Zudem wird durch die zuverlässigere Detektion der Schutz von Menschen erhöht. Zur Erreichung des Ziels sollen mehrere unbemannte Systeme wie Drohnen und Bodenfahrzeuge optimal miteinander koordiniert werden. Im Anschluss werden deren Sensordaten fusioniert, um ein ganzheitliches Lagebild zu erhalten.
Neben der Schweiz interessieren sich die Niederlande, Polen, Österreich und Schweden für eine Projektteilnahme.
Projektbeginn voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2024
Das Projekt startet voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024 und soll bis im Herbst 2026 dauern. Grundlage für die vorliegende Projektvereinbarung ist die Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit der EVA vom 16. März 2012. Dieses Abkommen ermöglicht der Schweiz die Teilnahme und den Austausch zu EVA-Projekten und -Programmen im Bereich der Fähigkeitsentwicklung, Forschung und Technologie sowie der Rüstungszusammenarbeit. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann die Schweiz Programme, Projekte und Aktivitäten der EVA identifizieren, an denen sie sich beteiligen möchte. Eine Beteiligung erfolgt durch das Leisten von Beiträgen in spezifischen Expertenforen und Forschungsgruppen. Die Projekte werden entsprechend dem durch die EVA-Mitgliedstaaten definierten Fähigkeitsbedarf mittels gemeinsamer Forschungs- und Technologieaktivitäten durchgeführt.
Die Schweiz beteiligt sich an acht verschiedenen Capability Technology Groups der EVA und hat sich mehreren Forschungsprojekten angeschlossen.
Quelle: Schweizer Armee
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