Bundesrat überprüft die Rechtsform der RUAG MRO
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 beschlossen, für die RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) Rechtsformen des öffentlichen Rechts zu prüfen.
Das VBS wird nun verschiedene Varianten prüfen und bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes erarbeiten.
Eine durch die Chefin des VBS initiierte Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat den Verdacht von Unstimmigkeiten bei Geschäften der RUAG MRO mit Leopard-1-Panzern bestätigt. In der Folge entschied sich das VBS zu prüfen, ob die bestehende Rechtsform der RUAG MRO noch sachgerecht ist. Dazu liess es bei Martin Dumermuth, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Justiz, ein Gutachten erstellen.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die privatrechtliche AG als Rechtsform der RUAG MRO den heutigen Anforderungen nicht mehr genügt. Die Tätigkeiten der RUAG MRO sind heute durch eine grosse Nähe zur Armee gekennzeichnet. Wie bei der Entflechtung des ehemaligen RUAG-Konzerns (RUAG Holding AG) in die RUAG MRO und die RUAG International vorgesehen, machen die Armeeaufträge heute über 80 Prozent des Umsatzes der RUAG MRO aus.
Zudem verlangt auch die geopolitische Lage eine dynamischere politische Steuerung, als dies bei einer privatrechtlichen AG möglich ist. Die aktuelle Situation unterscheidet sich grundlegend von den Vorstellungen, die vor knapp 30 Jahren zur Wahl der privatrechtlichen AG als Rechtsform geführt haben. Ausschlaggebend war, dass die Beteiligung von Privaten ermöglicht werden sollte und sich der Bund bei der Einflussnahme auf das Unternehmen auf seine Rechte als Aktionär beschränken wollte. Die erhoffte Beteiligung Privater kam nie zustande. Zudem ist die Führung durch strategische Ziele ausgebaut worden, was mit den Grundsätzen der privatrechtlichen AG in Konflikt tritt. Dieses Spannungsfeld führt zu Rechtsunsicherheit und ist sowohl aus Steuerungsoptik als auch aus Sicht der RUAG MRO unbefriedigend.
Grösserer Gestaltungsspielraum für den Bund im öffentlichen Recht
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, für die RUAG MRO mögliche Rechtsformen des öffentlichen Rechts zu prüfen. Im öffentlichen Recht hat der Bund mehr Gestaltungsfreiheit, da nicht wie im Privatrecht eine Bindung an eine feste Zahl streng vordefinierter Gesellschaftstypen besteht. In Frage kommen namentlich die öffentlich-rechtliche Anstalt oder die spezialgesetzliche AG des öffentlichen Rechts, die den Bedürfnissen des Bundes entsprechend ausgestaltet werden können. Zudem wird die Variante einer Reintegration in das VBS geprüft.
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass die RUAG MRO eine solide rechtliche Basis erhält, mit welcher sie für die Zukunft gewappnet ist.
Quelle: Der Bundesrat
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