Uster Märt 2024: Fazit der Stadtpolizei Uster
Die Stadtpolizei konnte ihren Auftrag, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten oder diese wiederherzustellen, am ersten Markttag und in der ersten Freinacht vollumfänglich erfüllen.
Polizeilicherseits konnte über ein angemessenes Aufgebot ein geordneter Ablauf des Uster Märts trotz anspruchsvoller Wetterbedingungen – Regenschauer bis am Mittag und tiefe Temperaturen ab dem Abend und über nachts – jederzeit gewährleistet werden. Grössere Zwischenfälle gab es tagsüber keine zu verzeichnen. In der ersten Freinacht musste mehrmals interveniert werden.
Das Besucheraufkommen am ersten Märttag war insbesondere ab 16 Uhr sehr erfreulich. Es herrschte vor Ort bis zum Marktende um 22 Uhr ein reges Treiben. Die Marktfahrenden und Barbetreibenden konnten sich am ersten Markttag über sehr gute Umsätze freuen. Das „Märt-Nest“ mit neuem Programm auf dem Stadthausplatz bestand die Feuertaufe und kam bei Besuchenden sehr gut an.
Die bis zum Märtstart umgesetzten temporären baulichen Massnahmen an der Seestrasse ermöglichten, dass Marktstände auch auf diesem Abschnitt wieder Teil des Marktbetriebs sind. Die Anordnung der Marktstände an der Zürichstrasse zwischen Wasserkreisel und Nüsslikreisel wurde zudem optimiert, was sich aus Sicht der Stadtpolizei bewährt hat. Dadurch finden nun auch in der Strassenmitte wieder Marktstände ihren Platz. Die Anzahl der eingegangenen Anmeldungen bestätigten schlussendlich eine vollständige Belegung des festgesetzten Marktperimeters.
Anzahl Markt-Betreiber: 430
Anzahl Landmaschine-Markt: 44
Anzahl Festwirtschaften: 7
Total: 481
Kurz vor Mittag meldete die SBB, dass es beim Bahnübergang Brunnenstrasse einen Gleisbruch zu verzeichnen gab. Die Züge konnten in der Folge nur noch auf einem Gleis verkehren. Entsprechend gestalteten sich die Barrierenschliesszeiten länger als sonst, was zu vermehrtem Stau im Bereich Bankstrasse, Bahnhofstrasse und Freiestrasse führte.
Das zweite Gleis musste über Nacht ab 22.00 Uhr bis am nächsten Morgen 05.30 Uhr repariert werden. Der Bahnübergang war während dieser Zeit komplett gesperrt. Die Stadtpolizei signalisierte entsprechende Umfahrungsrouten und setzte diese durch. Das Marktgeschehen war nur am Rande betroffen.
Die angedachten Notfallzufahrten für Polizei, Feuerwehr und Sanität bewährten sich in der Praxis, konkret am frühen Abend im Rahmen von zwei Sanitätseinsätzen im Zusammenhang mit medizinischen Notfällen.
Ab Einbruch der Dunkelheit musste die Polizei mehrmals ausrücken, resp. intervenieren:
Zwei Personen mussten wegen unflätigen Verhaltens (anpöbeln von Passanten) vom Marktgelände in gemäss Polizeigesetz weggewiesen werden.
Am Bahnhof Uster kam es kurz nach 22 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppierungen. Eine Person erlitt dabei eine Wunde am Kopf. Eine andere Person konnte vor Ort mutmassliche Täterschaft identifiziert, was zu einer Verhaftung geführt hat. In diesem Zusammenhang kam es betreffend sieben Personen zu Wegweisungen nach Polizeigesetz. Die weitere Fallbearbeitung übernahm nach umfassender Tatbestandsaufnahme die Kantonspolizei Zürich.
Des Weiteren konnte im Bereich Bahnhof ein Jugendlicher angehalten werden, der mutmasslich mit Marihuana gedealt hat. Es kam zu einer Verhaftung. Die Weiterungen sind noch im Gange.
Nach Mitternacht wurde ein Trunkenbold im Bereich Märtbalken wegen unflätigen Verhaltens polizeilich angehalten und zwecks Ausnüchterung auf den Polizeiposten der Stadtpolizei gebracht. Eine weitere Person musste in der Folge wegen übermässigen Alkoholkonsums zwecks Abklärungen dem Sanitätsdienst übergeben werden. Im Bereich Märtbalken schliesslich mündete schliesslich ein zunächst verbaler Disput in eine tätliche Auseinandersetzung, wobei eine Person vorläufig festgenommen und die andere Person zum Untersuch der Sanität hat übergeben werden müssen.
Im Verlaufe der Nacht ging bei der Polizei keine einzige Lärmbeschwerde ein. Nach durchgeführtem Dialog konnte durch die Einsatzleitung der Stadtpolizei Uster eine adäquate Lösung gefunden werden. Festzuhalten gilt es, dass sämtliche Barbetreiber die verfügten Auflagen tagsüber und bis in die Abendstunden eingehalten haben.
Quelle: Stadtpolizei Uster
Bildquelle: Stadtpolizei Uster