Stadt Zürich ZH: Notreparatur in der Bellerivestrasse

Die Stadt muss eine dringende Reparatur der Wasserleitungen und Abwasserkanäle in der Bellerivestrasse vornehmen.

In den letzten Jahren kam es wiederholt zu Leitungsbrüchen und in der Folge zu hohen Sachschäden an öffentlicher und privater Infrastruktur.

Um weitere Rohrbrüche zu verhindern, führt die Stadt ab Sommer 2025 die notwendigen Reparaturen durch. Die Arbeiten dauern voraussichtlich 1,5 Jahre und sichern in den Bauabschnitten die Funktionsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Wasser- und Abwasserleitungen für die nächsten 80 bis 100 Jahre.

Von Sommer 2025 bis Ende 2026 erneuert die Stadt die teilweise 100-jährigen Wasserleitungen in der Bellerivestrasse im Abschnitt Kreuzstrasse bis Ida-Bindschedler-Strasse. Im Bereich Kreuz- bis Feldeggstrasse werden ausserdem die Abwasserleitungen erneuert. Die Leitungen sind schadhaft und stark bruchgefährdet. In der Vergangenheit mussten bereits punktuelle Notreparaturen durchgeführt werden, um akute Schäden zu beheben. Ursprünglich waren die Sanierungsarbeiten im Rahmen eines koordinierten Strassenbauvorhabens geplant, doch aufgrund von Verzögerungen und der Dringlichkeit der Reparatur muss die Erneuerung der Werkleitungen nun als eigenständiges Projekt vorgezogen werden.

Schrittweise Umsetzung des Reparaturprojekts

Die Erneuerung der Werkleitungen über eine Strecke von 1,6 Kilometer erfordert umfangreiche Bauarbeiten, die abschnittsweise durchgeführt werden. Die anspruchsvollste Bauetappe ist der vierzehn Monate dauernde Kanalbau im Abschnitt Kreuzstrasse bis Feldeggstrasse. Aufgrund des schlechten Baugrunds sind lärmintensive Arbeiten wie der Ein- und Ausbau von Spundwänden erforderlich. Um die Belastung für die Anwohnenden so gering wie möglich zu halten, werden diese lärmintensiven Arbeiten tagsüber ausgeführt. Vereinzelt wird es auch Grabarbeiten in der Nacht und an Wochenenden geben.

Einschränkungen für privaten und öffentlichen Verkehr

Da die Leitungen unterhalb der Bellerivestrasse verlaufen, müssen für den Werkleitungsbau ab August 2025 für vierzehn Monate zwei der vier Fahrspuren im Abschnitt Kreuzstrasse bis Badstrasse temporär aufgehoben werden. Der Verkehr wird in beide Richtungen auf je einer Spur geführt. Die Erreichbarkeit stadtein- und -auswärts bleibt damit aufrechterhalten. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten kann der Verkehr voraussichtlich ab Oktober 2026 wieder über alle vier Spuren fliessen. Für den öffentlichen Verkehr muss die Bushaltestelle „Chinagarten“ während der gesamten Bauzeit aufgehoben werden.

Verkehrsversuch ausstehend

Ursprünglich plante die Stadt, vor den Bauarbeiten auf der Bellerivestrasse einen Verkehrsversuch mit einem temporären Spurabbau durchzuführen. Ziel des Versuchs war es, Erkenntnisse für eine langfristige bauliche Umgestaltung und eine neue Verkehrsführung zu gewinnen. Im Mai 2023 hat die Kantonspolizei den Versuch jedoch untersagt. Die Stadt Zürich akzeptierte diesen Entscheid nicht und legte Rekurs bei der Sicherheitsdirektion des Kanton Zürichs ein, der derzeit noch pendent ist. Aus zeitlichen Gründen kann der Verkehrsversuch nicht mehr vor den Reparaturarbeiten stattfinden. Ist der Rekurs erfolgreich, wird die Planung des Verkehrsversuchs nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgenommen. Zwar müssen während der Bauarbeiten ebenfalls zwei Fahrspuren temporär aufgehoben werden, die Verkehrsführung unterscheidet sich jedoch von der des geplanten Versuchs, weshalb dieser nach wie vor durchgeführt werden soll.

Baumfällungen notwendig

Als Hauptverkehrsachse am rechten Zürichseeufer ist die Bellerivestrasse starken Belastungen durch den Verkehr ausgesetzt. Daher können die Arbeiten nur unter der Bedingung von zwei funktionierenden Fahrspuren, eine stadteinwärts und eine stadtauswärts, ausgeführt werden. Unter den zwei gesperrten Fahrspuren finden die Reparaturarbeiten statt. Für die nötige Logistikspur während des Kanalbaus verbleibt daher nur das bergseitige Trottoir. Dafür muss eine Baumreihe mit 17 Bäumen zwischen Seegarten- und Feldeggstrasse gefällt werden. Zusätzlich muss ein Baum auf privatem Grund an der Ecke Bellerivestrasse/Feldeggstrasse weichen. Zwei der Bäume müssen aufgrund ihres Gesundheitszustands ohnehin gefällt werden. Nach Bauabschluss wird die gleiche Anzahl Bäume an gleicher Lage neu gepflanzt.

 

Quelle: Stadt Zürich
Titelbild: Symbolbild © Google Maps

Für Zürich

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN