Schweiz: Gefahr für Wildtiere – Hunde während Brut- und Setzzeit unbedingt anleinen
Kaum hat der Frühling begonnen, ist die Brut- und Setzzeit bereits im vollen Gange: Vögel bauen ihre Nester, Wildschweine bringen ihre Frischlinge zur Welt und Dachse sind schon fleissig dabei, ihren Nachwuchs aufzuziehen.
Zum Schutz der heimischen Wildtiere appelliert die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Vierbeiner stets anzuleinen und nicht abseits der Wege zu spazieren.
„Momentan herrscht reges Treiben in Wald und Flur. „Viele Vögel beginnen nun mit dem Nestbau und der Brutzeit. Die ersten Dachse säugen bereits ihre Jungen, genau wie Steinmarder, Hermeline, Feldhasen oder Füchse“, sagt Dominik del Castillo, Campaigner Wildtiere bei VIER PFOTEN Schweiz.
„Wird ein Muttertier von einem Hund gehetzt, kann das dramatische Folgen haben. Denn auch wenn es davonkommt, verbrennt es wertvolle Energie, die es eigentlich für die Muttermilchproduktion benötigt. Ist die Mutter zu geschwächt, kann das im schlimmsten Fall den Tod der Jungtiere bedeuten. Verantwortungsbewusste Hundehalterinnen oder Hundehalter sollten daher in den nächsten Monaten Rücksicht nehmen und ihren Hund im Wald und am Waldrand nicht von der Leine lassen.“
Das ist auch gesetzlich in fast allen Kantonen vorgeschrieben. So gilt vom 1. April bis zum 31. Juli eine strikte Leinenpflicht.
Bodenbrüter in Gefahr
Ein Hund muss gar nicht aktiv auf die Jagd gehen, um Schaden anzurichten. Viele Tiere, wie etwa junge Feldhasen oder Rehkitze, sind sehr gut getarnt und flüchten nicht, wenn sich ein Hund nähert. Auch Bodenbrüter sind von herumstreunenden Vierbeinern gefährdet.
„Viele selten gewordene Vögel wie etwa Kiebitze oder Rebhühner bauen ihre Nester zwischen Gräsern und Sträuchern. Sowohl das Nest als auch die Eier sind sehr gut getarnt. Kommt ein Hund zu nahe, flüchtet der Vogel und das Gelege bleibt schutzlos und kalt zurück. Wird das Nest mehrmals am Tag oder auch mehrere Tage hintereinander gestört, können die Vogeleltern das Nest samt Eiern aufgeben, um an einem anderen Ort einen neuen Brutversuch zu starten“, erklärt del Castillo.
Auch für Menschen gilt: Abstand halten
Wer im Wald oder am Wegrand ein Jungtier entdeckt, sollte es auf keinen Fall anfassen oder mitnehmen. Häufig befindet sich das Muttertier in der Nähe. „Solange ein Mensch präsent ist, wird das Muttertier Abstand halten. Findet man beim Spazierengehen beispielsweise ein Rehkitz, sollte man das Tier aus der Distanz beobachten. Rehkitze haben einen angeborenen Druckinstinkt.
Bei Gefahr drückt sich das Rehkitz fest auf den Boden und bleibt regungslos liegen. Nur wenn das Tier eindeutig verletzt ist, sollte man eingreifen und den Wildhüter kontaktieren. Aber auch in solchen Fällen sollte man das Tier nur mit Handschuhen anfassen. Haftet menschlicher Geruch am Tier, könnte es von der Mutter verstossen werden“, warnt der Wildtierexperte von VIER PFOTEN.
Vorsicht bei Wildschweinen
Auch viele Wildschweine bringen im Frühling ihre Jungen zur Welt. Frischlinge sind häufig sehr neugierig und nehmen beim Anblick von Menschen nicht zwingend Reissaus. Aber Achtung: Wo Frischlinge sind, ist die Bache meist nicht fern und das kann gefährlich werden. „Bachen, also weibliche Wildschweine, beschützen ihren Nachwuchs energisch. Wenn die Kleinen Angstlaute von sich geben, wird sie vehement gegen die vermeintliche Bedrohung vorgehen – ganz gleich, ob das ein Mensch ist oder ein Hund“, sagt del Castillo. Wer also Wildschweine mit Nachwuchs sieht, sollte einen grossen Bogen um die Tiere machen.
Welche Alternativen haben Hundehalterinnen und -halter?
Die vier bis fünf Monate müssen weder für Hund noch für seine Halterin oder seinen Halter frustrierend verlaufen. Es gibt Möglichkeiten, die Zeit positiv zu überbrücken.
Mögliche Alternativen zu Wäldern oder Naturschutzgebieten sind Hundeauslaufflächen. Diese sollten grossflächig und naturnah angelegt und eingezäunt sein. Dadurch sind sie für Mensch und Tier ein attraktives Ausflugsziel.
Ist ein Ausflug gerade nicht möglich, kann alternativ zur handelsüblichen Leine die Schleppleine genutzt werden. Sie ist mehrere Meter lang und bietet dem Hund dadurch genügend Freilauf, während seine Halterin oder sein Halter ihn auf den Waldwegen weiterhin unter Kontrolle hat.
Wie verhalte ich mich im Ernstfall?
Sollte es trotz bester Vorsichtsmassnahmen geschehen, dass sich der Hund entfernt und ein Wildtier verletzt oder gar getötet hat, sind Hundehalterinnen und -halter verpflichtet, umgehend den zuständigen Wildhüter zu kontaktieren. Durch dieses verantwortungsvolle Handeln kann einem verletzten Tier vielleicht noch geholfen werden. Es ist empfehlenswert, notwendige Kontaktdaten stets dabei zu haben (im Smartphone abspeichern). Die Polizei unter Tel. 117 leitet den Anruf jederzeit an den zuständigen Wildhüter weiter.
Quelle: VIER PFOTEN
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