Kanton Appenzell Innerrhoden: Wer Abfall oder feuchtes Holz verbrennt, macht sich strafbar
Abfälle dürfen nur in dafür vorgesehenen Anlagen verbrannt werden. Ausgenommen ist naturbelassenes Holz – aber nur wenn es trocken ist. Das Verbrennen von Schlagabraum ist nur in Ausnahmen erlaubt und ist bewilligungspflichtig.
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