Kantonspolizei St.Gallen: Wissenswertes zu den Rechten und Pflichten von Fussgängern
von Andrea Hauser
Fussgängerinnen und Fussgänger sind Teil des Strassenverkehrs. Wer zu Fuss unterwegs ist, hat nicht nur Rechte, sondern auch verschiedene Pflichten, die oftmals nicht jedem bekannt sind.
Wissenswertes, wie sich Fussgänger korrekt im Strassenverkehr verhalten sollten, hat Polizei.news in Kooperation mit der Kantonspolizei St.Gallen zusammengestellt.
Verhalten auf Autobahnen und Autostrassen
Ein Aufenthalt am Fahrbahnrand von Autobahnen oder Autostrassen ist grundsätzlich verboten – selbst dann, wenn man sich nur kurz aufhalten möchte. Sollte es jedoch zu einer Panne oder einem Unfall kommen, ist es wichtig, rasch Schutz hinter einer Leitplanke zu suchen und sich gut sichtbar zu machen, etwa mit einer Warnweste. Unerlaubtes Betreten der Fahrbahn durch Drittpersonen wird mit 20 Franken gebüsst und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.
Sichtbarkeit als Sicherheitsfaktor
Gerade bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist es entscheidend, gut erkennbar zu sein. Wer zu Fuss unterwegs ist, sollte helle Kleidung oder reflektierende Elemente tragen. Fehlen diese, kann auch eine Taschenlampe helfen, um besser gesehen zu werden. Die Kantonspolizei empfiehlt, sich bereits vor dem Verlassen des Hauses Gedanken über passende Kleidung zu machen.
Vorschriften auf Schnellstrassen und ausserorts
Auf Landstrassen ohne Gehweg ist besondere Vorsicht geboten. Fussgängerinnen und Fussgänger müssen sich am linken Strassenrand bewegen. Bei Gruppen gilt: hintereinander gehen! Auch Joggende sollten sich an diese Regel halten. Obwohl das Gehen ausserorts erlaubt ist, birgt es ein erhöhtes Unfallrisiko – Umsicht ist hier das A und O.
Regeln in Tempo-30- und Begegnungszonen
In Begegnungszonen geniessen Fussgänger Vorrang, auch beim Queren der Strasse. In Tempo-30-Zonen hingegen müssen Fussgänger den rollenden Verkehr durchlassen, auch wenn sie grundsätzlich überall über die Fahrbahn gehen dürfen. Rücksichtnahme ist hier besonders wichtig, um Missverständnisse oder gefährliche Situationen zu vermeiden.
Richtiger Umgang mit dem Fussgängerstreifen
Zwar haben Personen auf dem Fussgängerstreifen grundsätzlich Vortritt, dennoch sollte man das Überqueren der Strasse nicht übereilt oder unaufmerksam angehen. Herannahende Fahrzeuge müssen genügend Zeit und Raum zum Anhalten haben. Wer abrupt auf den Streifen tritt, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern kann sich auch strafbar machen – das «Erzwingen des Vortritts» gilt als Gesetzesverstoss. Übrigens: Das Überqueren der Strasse neben einem Fussgängerstreifen kann mit einer Busse von 10 Franken belegt werden – dies gilt bis zu 50 Meter davor oder danach.
Verkehrszeichen und Signale – auch für Fussgänger verbindlich
Signalisierungen im Strassenverkehr betreffen nicht nur Fahrzeuge, sondern auch zu Fussgänger. So ist beispielsweise eine rote Fussgängerampel bindend. Wer sich bei Rot auf die Strasse wagt, muss mit einer Ordnungsbusse von 20 Franken rechnen – abgesehen vom Risiko, das damit einhergeht.
Mögliche Ordnungsbussen bei Fehlverhalten
Für bestimmte Verstösse sieht die Strassenverkehrsgesetzgebung klare Sanktionen vor. Verstösse mit einer Busse von 10 Franken:
- Gehen auf dem Radweg, obwohl ein Trottoir vorhanden ist
- Nichtnutzung des Gehwegs
- Benutzung eines Radwegs trotz vorhandenem Fussweg
Mit 20 Franken gebüsst werden:
- Missachtung des Fussgängerverbots-Signals
- Ignorieren von Wechselblink- oder einfachen Blinksignalen
- Umgehen oder Übersteigen von geschlossenen Barrieren
Alltagssituationen und was Fussgänger dabei beachten sollten
Im Alltag begegnen Fussgänger zahlreichen Situationen, in denen ein regelkonformes und vorausschauendes Verhalten besonders wichtig ist. Etwa beim morgendlichen Schulweg: Kinder queren häufig in Gruppen die Strasse – hier sollten Erwachsene besonders umsichtig handeln und bewusst ein Vorbild sein, indem sie Ampeln respektieren und nicht zwischen parkenden Autos hervortreten. Auch beim Einkauf im Quartier ist Achtsamkeit gefragt: Wer mit Einkaufstaschen bepackt unterwegs ist, sollte sich nicht von Fahrzeugen ablenken lassen, etwa auf Supermarktparkplätzen, wo oft reger Verkehr herrscht. Beim Spaziergang mit dem Hund ausserhalb geschlossener Ortschaften ist es ratsam, das Tier auf der vom Strassenverkehr abgewandten Seite zu führen und sich am linken Fahrbahnrand zu bewegen. Ein weiteres Beispiel betrifft touristische Orte oder Innenstädte, in denen Begegnungszonen bestehen: Hier wird oft vergessen, dass trotz Fussgängervorrang Rücksicht auf langsam fahrende Fahrzeuge genommen werden muss – ein kurzer Blickkontakt und ein verständnisvolles Miteinander vermeiden Konflikte. Solche Alltagssituationen zeigen: Wer umsichtig handelt und die Regeln kennt, trägt entscheidend zu einem sicheren Zusammenleben im Strassenverkehr bei.
Zusätzliche Tipps für mehr Sicherheit als Fussgänger
Gerade an unübersichtlichen Stellen, etwa bei parkenden Autos oder Strassenkreuzungen, sollten Fussgänger besonders aufmerksam sein. Ein kurzer Blick nach links und rechts kann entscheidend sein, bevor die Strasse betreten wird. Auch Kopfhörer sollten während des Querens der Fahrbahn abgenommen werden, um den Strassenverkehr akustisch besser wahrnehmen zu können.
Fussgänger sollten sich bewusst sein, dass nicht alle Autofahrerinnen und Autofahrer jederzeit mit Fussgängern rechnen – insbesondere nicht an Stellen ohne Zebrastreifen. Deshalb ist es ratsam, stets Blickkontakt mit dem Fahrpersonal zu suchen, bevor man die Fahrbahn überquert.
Zudem kann es hilfreich sein, reflektierende Accessoires wie Armbänder oder Taschenanhänger zu tragen, besonders in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter. Schon kleine Massnahmen können das eigene Risiko erheblich verringern.
Ein weiterer Punkt betrifft das Verhalten bei Ampeln: Auch wenn eine Fussgängerampel grün zeigt, ist Aufmerksamkeit gefordert. Es kann vorkommen, dass Fahrzeuge aus Unachtsamkeit oder Zeitdruck die rote Ampel missachten. Ein kurzer Kontrollblick bewahrt hier oft vor gefährlichen Situationen.
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