Schweiz: Ertrinken trotz Schwimmfähigkeit – BFU warnt vor tödlicher Gefahr im See
von Polizei.news Redaktion +Instagram-CH Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Freiburg Genf Glarus Graubünden Jura Kantonspolizei Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Organisationen Polizeinews Prävention Regionen Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Allschwil Stadt Altdorf Stadt Altstätten Stadt Amriswil Stadt Arbon Stadt Baar Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Brugg Stadt Bülach Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Goldach Stadt Gossau SG Stadt Interlaken Stadt Kloten Stadt Kriens Stadt Langenthal Stadt Liestal Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Muri AG Stadt Oftringen Stadt Olten Stadt Opfikon Stadt Rapperswil-Jona Stadt Regensdorf Stadt Richterswil Stadt Rorschach Stadt Rotkreuz Stadt Rümlang Stadt Rüti Stadt Sarnen Stadt Schaffhausen Stadt Schlieren Stadt Schwyz Stadt Solothurn Stadt Spiez Stadt St.Gallen Stadt Steffisburg Stadt Suhr Stadt Sursee Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wädenswil Stadt Wallisellen Stadt Wattwil Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Wohlen Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Unfälle Uri Waadt Wallis Zug Zürich
Fast 90 % aller tödlichen Ertrinkungsunfälle passieren in Seen und Flüssen.
Die meisten gehen plötzlich unter und ertrinken, obschon sie schwimmen können. In solchen Momenten gibt eine Auftriebshilfe Halt – und rettet Leben. Die BFU empfiehlt, in offenen Gewässern beim Schwimmen und Baden immer eine Auftriebshilfe zu benützen, auf Wassersportgeräten eine Schwimm- oder Rettungsweste. Die Baderegeln der SLRG helfen zusätzlich, das Unfallrisiko zu minimieren.
Jedes Jahr sterben in der Schweiz 50 Personen durch Ertrinken. Die meisten verunfallen in Flüssen und Seen. Oft ist nicht klar, was genau zum Unfall geführt hat – viele der Opfer gehen plötzlich unter, obschon die meisten schwimmen können. Mögliche Gründe sind Überhitzung, Krämpfe oder Müdigkeit. Andere werden von der Strömung mitgerissen. Die Baderegeln der SLRG zeigen, wie man sich am und im Wasser richtig verhält und Unfälle vermeiden kann.
Gerade an einem schönen Sommertag unterschätzen viele, wie schnell eine entspannte Situation gefährlich werden kann. Alkohol und Drogen senken die Hemmschwellen zusätzlich. Leichtsinn und Übermut können den Wasserspass blitzschnell in bitteren Ernst verwandeln. Dann reichen selbst gute Schwimmfähigkeiten nicht mehr aus, um sich über Wasser zu halten.
Auftriebshilfe verschafft im Notfall Luft
Im Notfall kann eine Auftriebshilfe Leben retten. Geeignet sind z. B. Schwimmbojen oder Schwimmwesten. Beim Stand-up-Paddling empfiehlt die BFU, eine Schwimm- oder Rettungsweste zu tragen, auf Gummibooten eine Rettungsweste. Es gibt leichte Modelle, die auch bei Hitze angenehm zu tragen sind und sich im Notfall – etwa per Reissleine – sofort aufblasen.
Wichtig: In Flüssen sollten Auftriebshilfen nie mit einer Leine am Körper fixiert werden, ausser die Verbindung verfügt über eine Solltrennstelle. Denn wenn man an einem Hindernis hängen bleibt, kann die Strömung einen unter Wasser drücken. In solchen Situationen muss es möglich sein, sich rasch von der Auftriebshilfe zu lösen. Es gibt spezielle Ausführungen, bei denen sich die Boje ab einem bestimmten Zug automatisch von der Leine trennt.
Die wichtigsten Tipps fürs Baden und Schwimmen
- Baderegeln der SLRG beachten
- Kinder im Auge behalten – die kleinen in Griffnähe
- Im offenen Gewässer Auftriebshilfe nutzen (z. B. Schwimmboje) und nie alleine schwimmen
- Auf Alkohol und Drogen verzichten · Wer sich nicht 100 % gesund und fit fühlt, schwimmt nur im überwachten Bad.
Quelle: BFU
Bildquelle: BFU