Kanton St.Gallen: Abteilung SIWAS – Waffen, Sprengstoff und Bewilligungen im Fokus

Ob die Beschlagnahmung einer Schusswaffe oder das Ausstellen einer Arbeitsbewilligung für eine Privatdetektivin – der Aufgabenbereich der Abteilung Sicherheitsfirmen, Waffen, Sprengstoff, kurz SIWAS, ist vielfältig.

Nebst dem Erteilen von Bewilligungen und dem Bearbeiten von verwaltungsrechtlichen Verfahren unterstützt die SIWAS mit ihrem Fachwissen auch unsere Mitarbeitenden an der Front oder Partner wie die Staatsanwaltschaft. Nicolas Jenny, Leiter der SIWAS, erläutert die wichtigsten Aufgaben seiner Abteilung.

Nicolas, bitte erkläre uns, wofür es die SIWAS braucht und was eure Abteilung macht.

Nicolas Jenny: Unser grösster Fachbereich sind die Waffen. Als Vollzugsbehörde des Waffengesetzes fällt dort am meisten Arbeit an. Nebst der Verwaltung von sichergestellten Waffen sind wir zuständig für das Ausstellen von diversen Bewilligungen. Wir erstellen zum Beispiel Waffenerwerbsscheine für Private oder Waffenhandelsbewilligungen für Händler. Zudem nehmen wir Waffenhändler- und Waffentragprüfungen ab. Ein wesentlicher Teil des Bereichs Waffen sind aber auch die verwaltungsrechtlichen Verfahren, in welchen wir beispielsweise von psychisch beeinträchtigten oder vorbestraften Personen Waffen beschlagnahmen müssen.

Neben dem Bereich Waffen sind wir auch die Fachstelle für die Bereiche Sprengstoff, Pyrotechnik, Sicherheitsfirmen, Privatdetektive und verbotene Laserpointer. Im Bereich Sicherheitsfirmen und Privatdetektive geht es darum, Bewilligungen für deren Tätigkeit im Kanton St.Gallen zu prüfen und auszustellen. Im Gebiet Sprengstoff und Pyrotechnik ist es unsere Aufgabe, Erwerbsscheine und Bewilligungen für Feuerwerke der Kategorie F4 sowie zum Beispiel Lagerbewilligungen für Sprengstoff auszustellen. Die regelmässigen Kontrollen von Sprengstofflagern und Verkaufsstellen von pyrotechnischen Gegenständen gehören ebenfalls in diesen Bereich. Zu guter Letzt sind wir auch die zuständige kantonale Stelle für den Vollzug des Verbots von Laserpointern.



Was geschieht mit den sichergestellten Gegenständen?

Nicolas Jenny: Das hängt davon ab, was der Grund der Sicherstellung ist. Sämtliche sichergestellten oder beschlagnahmten Waffen werden bei uns vorübergehend in einem Lagerraum aufbewahrt. Freiwillig abgegebene Waffen, Sprengstoffe oder Munition werden professionell vernichtet. Über Waffen, die in einem Strafverfahren auftauchen, entscheidet zuerst die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht. Je nach Entscheid müssen wir dann die Waffen vernichten, verwerten oder teilweise auch in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren nochmals über eine Rückgabe an den Eigentümer entscheiden.

Die Bandbreite an unterschiedlichen Waffen ist vermutlich gross. Wie behaltet ihr stets den Überblick und stellt sicher, dass ihr immer auf dem neusten Stand seid?

Nicolas Jenny: Die Mitarbeitenden der Abteilung SIWAS sind in verschiedenen Bereichen unserer Tätigkeit sehr versiert und äusserst gut ausgebildet. Sie halten sich selbständig auf dem neusten Stand. Es ist jedoch so, dass uns die Waffentechnik nur wenig beschäftigt. Es ist viel entscheidender zu erkennen, ob ein bestimmter Gegenstand verboten, bewilligungs- respektive meldepflichtig oder frei zu erwerben ist. Die juristische Einteilung eines Gegenstandes in diese Kategorien beschäftigt uns täglich. Wenn wir selbst nicht mehr weiterkommen, sind wir national gut vernetzt. Wir tauschen uns regelmässig mit den Spezialistinnen und Spezialisten aus anderen Kantonen, der Forensik oder den Zentralstellen des Bundes aus.



Inwiefern unterstützt ihr die Mitarbeitenden der Kantonspolizei St.Gallen an der Front und wie geht ihr dabei konkret vor?

Nicolas Jenny: Wir unterstützen hauptsächlich durch Beratungen. Wenn Mitarbeitende an der Front mit Sprengstoff, Waffen, Pyrotechnik oder Laserpointern zu tun haben, stehen wir ihnen als Spezialistinnen und Spezialisten auf diesem Gebiet gerne beratend zur Seite. Schliesslich ist dieser Bereich enorm vielfältig und komplex. Polizistinnen und Polizisten können uns daher kontaktieren, wenn sie zum Beispiel wissen möchten, ob ein vorliegendes Messer verboten ist oder nicht. Zudem unterstützen wir auch an Hausdurchsuchungen, bei denen Waffen, Sprengstoff oder Pyrotechnik erwartet werden. Im Bereich der Einfuhr von Waffen nehmen wir die Sendung des Zolls entgegen und bereiten die weitere Bearbeitung der Strafanzeige durch die Front vor.

Muss man ein Waffennarr sein, um bei euch zu arbeiten?

Nicolas Jenny: Nein, das muss man definitiv nicht; ich bin auch keiner. Bei mir waren vielmehr die juristischen Herausforderungen und das entsprechende Interesse ausschlaggebend, weshalb ich mich für diese Stelle beworben habe. Und natürlich hat mich die Chance, ein Team zu führen, sehr gereizt. Das Wichtigste bei uns ist, dass wir als Team gut aufgestellt sind und das notwendige Fachwissen auf mehrere Schultern verteilen können. So hat jede und jeder im Team sein Spezialgebiet, wobei wir uns aber auch gegenseitig vertreten. Eine gewisse Affinität für Waffen, Sprengstoff und Pyrotechnik ist natürlich sehr willkommen, aber keineswegs eine Voraussetzung, um bei der SIWAS zu arbeiten. Wir haben mehrheitlich mit den Personen hinter den Waffen zu tun, also mit dem Erwerber, Händler oder Träger und nur teilweise mit den Waffen selbst.

Wo siehst du die grössten Herausforderungen in eurer Arbeit?

Nicolas Jenny: Speziell herausfordernd ist sicherlich der juristische Aspekt. Es ist wichtig zu erkennen, um was für eine Art Waffe es sich bei einem bestimmten Gegenstand handelt. Dabei entstehen bei uns immer wieder Diskussionen darüber, ob ein Gegenstand überhaupt eine Waffe ist oder nicht. Zudem fordert uns der Kontakt mit Personen in verwaltungsrechtlichen Verfahren, beispielsweise, wenn wir jemandem mit psychischer Einschränkung den Erwerb einer Waffe verweigern. Immer öfter sind auch Anwälte in solche Verfahren involviert. Dabei juristisch fundiert und korrekt zu agieren respektive zu kommunizieren ist immer wieder herausfordernd, aber gleichzeitig auch sehr spannend.



Bitte erzähle uns zum Abschluss noch, was dich an diesem Job besonders fasziniert.

Nicolas Jenny: Mich begeistert meine Stelle in zweierlei Hinsicht. Einerseits reizen mich die fachlichen und juristischen Herausforderungen des Alltags. Es ist sehr spannend, in unserem Fachbereich auch kantonsübergreifend Einfluss nehmen zu können, beispielsweise im nationalen ‹Ausschuss Sprengstoff Pyrotechnik›. Das ist eine nationale Fachgruppe, die dem Bund beratend zur Seite steht. Andererseits hat mich die Möglichkeit Führungsverantwortung zu übernehmen natürlich sehr gereizt. Es macht mir viel Spass, Prozesse zu optimieren und innovativ zu sein. Diesbezüglich schätze ich meinen Freiraum als Leitungsperson sehr. Ich mag es, die vor uns stehenden Veränderungen mitprägen zu können und so die Abteilung SIWAS auf ihrem Weg in die Zukunft zu begleiten.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

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