Wallis VS: 1. August – Polizei ruft zu vorsichtigem Umgang mit Feuerwerk auf

Brandverhütung am 1. August: Feuerwerk mit Verantwortung zünden.

Die Kantonspolizei Wallis erinnert daran, dass der Umgang mit Feuerwerk am Nationalfeiertag nur unter Einhaltung klarer Regeln erfolgen darf.



  • Vor dem Zünden prüfen: Erlaubt die Gemeinde das Abbrennen von Feuerwerk?
  • Wenn nicht erlaubt: Feuerverbot unbedingt respektieren – kein Feuerwerk zünden!
  • Wenn erlaubt: Nur auf dem von der Gemeinde zugewiesenen Platz abbrennen.
  • Raketen stets von einer stabilen Abschussvorrichtung starten.
  • Ausreichende Sicherheitsabstände zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einhalten.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Symbolbild © Dmytro Balkhovitin/Shutterstock.com

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