Glarus: Abschüsse von fünf Jungwölfen aus Rudeln Kärpf und Chöpfenberg bewilligt
von Polizei.news Redaktion Glarus Polizeinews Regionen Schweiz Tierwelt Wölfe
Der Kanton Glarus hat am 15. September 2025 beim Bundesamt für Umwelt die Gesuche für die Teilregulation der beiden Wolfrudel Kärpf und Chöpfenberg gestellt.
Dieses hat den Gesuchen zugestimmt. Der Kanton hat die Abschussverfügungen erlassen und publiziert.
Der Kantons Glarus hat beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) am 15. September 2025 die Gesuche für eine proaktive Regulation der beiden Wolfsudel Kärpf und Chöpfenberg gestellt. Zwei Drittel des bekannten Nachwuchses können nach der inzwischen erfolgten Zustimmung entnommen werden. Beim Kärpfrudel können zwei Jungwölfe erlegt werden. Beim Chöpfenbergrudel, welches sich aktuell noch im Kanton Schwyz aufhält, sind es drei Jungtiere.
Mit der Regulationsmassnahme sollen künftige Schäden an geschützten Nutztieren verhindert werden. Die Jungwölfe dürfen bis am 31. Januar 2026 erlegt werden, wobei die Abschüsse ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete und ab dem 21. Dezember auch ausserhalb der Wildruhezonen erfolgen müssen. Zudem sind die Abschüsse aus dem Rudelverband und in der Nähe von Nutztieren, Siedlungen oder ständig bewohnten Gebäuden vorzunehmen. Keine Abschüsse sollen auf den sogenannten Rendezvous-Plätzen stattfinden, also den Rückzugsorten der Wolfsrudel.
Jägerschaft wird einbezogen
Nebst der kantonalen Wildhut können sich Jägerinnen und Jäger erstmals bei den Abschüssen beteiligen, sofern sie die Schulung im Vorfeld der Jagd besucht haben. Allerdings dürfen die Jungwölfe nur während der Hochwildjagd und der Rehjagd erlegt werden.
Im Spätherbst und zum Winterbeginn sind Jungwölfe nur noch schwer von ihren Eltern zu unterscheiden. Mit dem kurzen Zeitfenster von Anfang September bis am 21. Oktober (Ende der Rehjagd) soll verhindert werden, dass ein Jäger oder eine Jägerin versehentlich ein Elterntier erlegt.
Die Jägerschaft darf erst nach der Publikation im Amtsblatt, welche Mitte der kommenden Woche erfolgt, die Regulationsabschüsse vornehmen.
Regulation des Schiltrudels durch St. Gallen
Das Strefgebiet des Wolfsrudels Schilt erstreckt sich über die Kantone St. Gallen und Glarus. Der Kanton St. Gallen hat beim BAFU ein Regulationsgesuch gestellt und nach dessen Zustimmung die Abschussverfügung erlassen.
Bereits nach kurzer Zeit konnten die zwei Jungwölfe erlegt werden, womit die maximale Anzahl erlegter Jungwölfe erreicht ist. Somit entfällt eine Regulation von diesem Rudel durch den Kanton Glarus.
Quelle: Kanton Glarus
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