Gastro: Kein Internet-Pranger für Hygiene-Sünder

Sie essen in einem Zürcher Lokal zu Mittag. Was Sie nicht wissen: Das Fleisch war längst nicht mehr frisch, ausserdem tummelt sich in der Restaurant-Küche Ungeziefer. Wie gut für die Beizer, dass diese unschönen Details laut Lebensmittelgesetz bislang geheim bleiben – schlecht hingegen für uns Gäste.

Einiges wüssten Lebensmittelkontrolleure zu erzählen: So wurden 2010 satte 31 Prozent aller untersuchten Stadtzürcher Lokale wegen Hygienemängeln verzeigt.

Klar ist: Das muss anders werden. Als Gäste haben wir ein Recht darauf, zu erfahren, welches Lokal sauber ist – und welches nicht. Einen ersten Schritt in die richtige Richtung ist der Bundesrat mit einem am Mittwoch beschlossenen Gesetzentwurf gegangen. Leider geht er aber nicht weit genug. So will der Bundesrat zwar, dass die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants und Lebensmittelläden künftig öffentlich zugänglich sind – in welcher Form, bleibt aber offen. Kurzfassungen von Kontrollberichten im Internet will der Bundesrat nicht zulassen. Ebenso sollen Einzelheiten weiter geheim bleiben, und auch Listen von so genannten „Grüselbeizen“ soll es nicht geben.

Warum so halbherzig beim Konsumentenschutz? Als Gast möchte ich wissen, welcher Wirt mit meiner Gesundheit spielt. Ein schneller Blick ins Internet soll es mir verraten. Notwendig sind ferner – nach dem dänischen Vorbild – Smilies oder Trauergesichter an den Lokalen, die zeigen, wie glücklich oder unglücklich die Kontrolleure waren. Und was soll dabei die Rede vom „Grüsel-Pranger“? Ja, schwarze Schafe gehören ruhig dorthin!

Schließlich sollen die Konsumenten frei entscheiden, ob sie ein Lokal betreten wollen oder nicht. Gegen eine Enthüllung der Hygiene-Sünder kann nur sein, wer etwas zu verbergen hat. Hygiene ist das A und O – und auch ganz einfach einzuhalten. Wer hieran scheitert, sollte besser statt eines Lokals eine Autowerkstatt betreiben.

Facebook-Gruppe Grüsel-Beizer an den Pranger!

 

Titelbild: neurolle – Rolf / pixelio.de

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