Regierungen der Westschweiz befürworten revidiertes Waffenrecht

Die Westschweizer Regierungskonferenz (WRK) unterstützt die Revision des Waffenrechts. Die vorgeschlagenen Änderungen nehmen nicht nur Rücksicht auf die Besonderheiten unserer Milizarmee und die hiesige Schützentradition. Ebenso ermöglichen sie es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit der EU im Sicherheits- und Asylbereich fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

Diese Reform ist aber auch grundlegend, um einen weiterhin attraktiven Tourismus in der Schweiz und die Reisefreiheit unserer Bürgerinnen und Bürger im Schengen-Raum zu bewahren.

Mit der Verschärfung der europäischen Waffenrichtlinie soll der Zugang zu gewissen halbautomatischen Waffen, die als gefährlich gelten, besser kontrolliert werden. Alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums müssen ihre Gesetzgebung eigenständig anpassen. Eine automatische Übernahme gibt es nicht. Es geht also nicht darum, die Schweizer Gepflogenheiten bezüglich Waffenbesitz zu zerstören. Im Übrigen hat sich die Schweiz vollumfänglich an der Formulierung der EU-Waffenrichtlinie beteiligt und allzu einschränkende Regelungen verhindert, die unsere Schützentradition hätten gefährden können.

Die Ordonnanzwaffe wird auch weiterhin zu Hause aufbewahrt werden können. Ebenso dürfen Sportschützen halbautomatische Waffen besitzen. Voraussetzung dafür ist einzig, dass sie Mitglied eines Schiessvereins sind oder ihre Feuerwaffe regelmässig für das sportliche Schiessen nutzen und dies alle fünf Jahre nachweisen. Aus der Anpassung des Bundesrechts aufgrund der Umsetzung der Richtlinie ergeben sich keine weiteren Änderungen für die zahlreichen Jäger im Jurabogen und in den alpinen und voralpinen Regionen der Westschweiz, ebenso wenig wie für Besitzer von halbautomatischen Waffen, die in einem kantonalen Register eingetragen sind. Schliesslich sieht das Gesetz auch keine Schaffung eines zentralen Schusswaffenregisters vor. Dank diesen Ausnahmen können die bisherigen Gegebenheiten mit nur wenigen Einschränkungen bewahrt bleiben.

Eine Ablehnung der Revision des Waffenrechts würde die Schweiz hingegen de facto aus dem Schengen/Dublin-Raum ausschliessen, was schwerwiegende Konsequenzen für die innere Sicherheit hätte und insbesondere die Kantone treffen würde. Die Kantonspolizeien und Grenzwachkorps hätten keinen Zugang mehr zu den europäischen Informations- und Fahndungssystemen und damit zu wichtigen Instrumenten im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität. Der Asylbereich wäre ebenfalls stark betroffen: Die Behörden könnten nicht mehr überprüfen, ob eine asylsuchende Person bereits in einem anderen EU-Land ein Gesuch gestellt hat und sie gegebenenfalls dorthin abschieben.

In Hinblick auf den Tourismus schliesslich würde der Ausschluss der Schweiz aus dem Schengen- Raum aussereuropäische Reisende dazu zwingen, neben dem Schengen-Visum auch eines für die Schweiz zu beantragen. Dies würde einen Besuch unseres Landes komplizierter machen und wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden für Gäste, für die die Schweiz eine der bevorzugten Destinationen darstellt. Touristinnen und Touristen aus fernen Märkten (China, Indien und Naher Osten) geben pro Tag zwei bis drei Mal mehr aus als europäische Gäste. Tourismusdestinationen in der Westschweiz wären in wirtschaftlicher Hinsicht besonders betroffen.

Gleichzeitig könnte ein Ausschluss aus dem Schengen-Raum für Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine Rückkehr zu systematischen Grenzkontrollen bedeuten – mit den entsprechenden Folgen für individuelle Reisen, vor allem bezüglich Wartezeiten und Staus. Die Wirtschaft unseres Landes würde im europäischen Vergleich benachteiligt. Die Westschweiz, in der die meisten Kantone über lange Strecken an einen Drittstaat grenzen, wäre umso mehr betroffen. In finanzieller Hinsicht schätzt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die damit verbundenen Einbussen landesweit auf mehrere Milliarden Franken pro Jahr.

Der Entwurf des Bundes ist eine ausgewogene, realistische und pragmatische Lösung im Hinblick auf den Besitz von halbautomatischen Waffen. Sie verstärkt die Sicherheit und berücksichtigt gleichzeitig unsere Traditionen und die Interessen unserer Wirtschaft. Deshalb ruft die WRK die Bevölkerung dazu auf, am kommenden 19. Mai Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht zu sagen.

 

Quelle: WRK
Titelbild: meshmerize – shutterstock.com

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