Kanton SZ: Islam-Flyer - Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingestellt

Der Mann, der hinter dem Verteilen von Islam-Flyern im Kanton Schwyz steht, wird mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Er hatte für die Flyer offizielle Gemeindewappen verwendet. Damit hat er gegen das Wappenschutzgesetz verstossen.

Das Verfahren wegen Rassendiskriminierung musste die Staatsanwaltschaft einstellen.

Im August 2017 waren in den Gemeinden Schwyz, Lachen, Herrliberg und Eschenbach Flyer in Postkartenform verteilt worden. Die Untersuchungen von Staatsanwaltschaft und Polizei haben als Urheber einen im Kanton Schwyz wohnhaften Schweizer ermittelt. Er hatte den Kartentext verfasst und die Flyer in der Gemeinde Lachen auch selber verteilt. Da auf dem Flyer die offiziellen Wappen der jeweiligen Gemeinden aufgedruckt waren, verstiess der Mann gegen das Wappenschutzgesetz. Zudem hat die Polizei bei ihm illegale Waffen sichergestellt.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat gegen den Mann deshalb wegen Verstösse gegen das Wappenschutz- und das Waffengesetz einen Strafbefehl erlassen und ihn zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Das Strafverfahren wegen Rassendiskriminierung und Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit musste eingestellt werden. Die Texte waren so formuliert, dass sie strafrechtlich keine Grenzen überschritten. Sie enthielten beispielsweise keine expliziten Beschimpfungen, Verspottungen oder Hassaufrufe. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Innerschwyz
Artikelbild: Symbolbild © Billion Photos – shutterstock.com

Für Schwyz

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN