Zoll nimmt Shisha-Bars ins Visier – über 200 Kilogramm Shisha-Tabak beschlagnahmt

Beamte des Hauptzollamtes Potsdam haben im April über 200 Kilogramm Wasserpfeifentabak beschlagnahmt. Anlass war eine Kontrollaktion des Zolls von sogenannten Shisha-Shops und Shisha-Bars im Stadtgebiet von Potsdam, Rathenow und Brandenburg an der Havel.

Im Zuge der Kontrollen leiteten die Beamten ein Strafverfahren gegen den Inhaber und den Verkäufer eines Shisha-Shops ein. Die Zöllner fanden dort 185 Kilogramm Shisha-Tabak in Dosen mit beschädigten oder fehlenden deutschen Steuerzeichen. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg.

In zwei weiteren Shisha-Bars stellten die Zollbeamten ebenfalls Verstösse fest und leiteten entsprechende Bussgeldverfahren ein.

„Es darf nur Shisha-Tabak zum Verkauf angeboten werden, wenn dieser ordnungsgemäss versteuert wurde. Zu erkennen ist dies an den angebrachten und unbeschädigten deutschen Steuerzeichen“, so Martin Dittmar, Sprecher des Hauptzollamtes Potsdam.




Zusatzinformationen

Das Rauchen von Wasserpfeifen (sog. Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen Erwachsenen sehr im Trend; Wasserpfeifentabak kann in Deutschland legal vertrieben und erworben werden. Allerdings muss der Tabak versteuert sein – leicht erkennbar durch die als Siegel angebrachte deutsche Steuerbanderole.

Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80 Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak kann zudem bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe beinhalten, deren Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind. Zusätzlich weist der Wasserpfeifentabak aus den Ursprungsländern eine sehr hohe Feuchtigkeit auf. Der aromatische Tabakrauch wirkt dadurch kälter und kann tiefer inhaliert werden.

Erreicht wird diese Feuchtigkeit oftmals durch die Zugabe von Glycerin oder Zuckermelasse. Verbrennen diese Zugaben, erzeugen sie gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt durch den Wasserpfeifenraucher inhaliert werden. Folgen können Reizungen des Kehlkopfes und der Nasenschleimhäute sein.

 

Quelle: Hauptzollamt Potsdam
Bildquelle: Hauptzollamt Potsdam

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