Mit drei Haftbefehlen gesucht - 50-Jähriger muss ins Gefängnis
Die Bundespolizei hat letzte Nacht an der deutsch-niederländischen Grenze einen 50-Jährigen festgenommen.
Gegen den Mann lagen gleich drei Haftbefehle vor. Er muss für rund sechseinhalb Monate in Haft.
Der 50-Jährige war mit einem international verkehrenden Reisebus über die Autobahn 30 aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist. Kurz nach Mitternacht war der Bus von Bundespolizisten auf dem Autobahnparkplatz Waldseite Süd angehalten und im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung kontrolliert worden.
Die Überprüfung der Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass gegen den 50-jährigen niederländischen Staatsangehörigen gleich drei Haftbefehle vorlagen.
Der Mann war zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 6800,- Euro verurteilt worden. Weil er diese nicht bezahlt hatte, wurde er zur Vollstreckung der einzelnen Strafen mit drei Haftbefehlen gesucht.
Zwei Haftbefehle beruhten auf rechtskräftigen Verurteilungen aus dem Jahr 2014. Zum einen sollte er wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort noch eine 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen oder die noch offene Geldstrafe über 3.200,- Euro bezahlen. In einem anderen Fall wegen Betruges wäre dem Mann die Vollstreckung einer 60-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe erspart geblieben, wenn er die verhängte Geldstrafe über 1.800,- Euro bezahlt hätte. Der dritte Haftbefehl war 2015 ausgestellt worden, weil der 50-Jährige eine Geldstrafe von 1800,- Euro wegen Erschleichens von Leistungen nicht bezahlt hatte. Dafür musste er jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen.
Da sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, waren Haftbefehle erlassen worden. Mit der sofortigen Zahlung der offenen Beträge hätte der 50-Jährige die Ersatzfreiheitsstrafen noch abwenden können. Weil er die Geldstrafen aber nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Bundespolizisten zur Verbüßung der jeweiligen Haftstrafen in die nächste Justizvollzugsanstalt.
Ferner interessierte sich noch die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Die Erreichbarkeit für die nächsten Monate konnte den Justizbehörden nun mitgeteilt werden.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Artikelbild: Symbolfoto Festnahme (Foto: Bundespolizei)