Interkantonale Vereinbarung zur Bekämpfung der seriellen Kriminalität
Das Polizeikonkordat Nordwestschweiz (PKNW), das die Kantone Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau umfasst, hat zuhanden der fünf Kantonsregierungen die „Interkantonale bzw. interbehördliche Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität“ verabschiedet.
Ziel ist es, das gemeinsame Wissen zu bündeln und damit rascher gegen die hochmobile Täterschaft vorzugehen. Die Vereinbarung, die durch die Kantonsparlamente genehmigt werden muss, soll die rechtlichen Rahmenbedingungen dazu schaffen. Einmal in Kraft gesetzt, werden dieser Vereinbarung auch weitere Kantone oder Bundesstellen beitreten können.
Bereits heute findet zwischen den kantonalen Polizeikorps sowie mit den zuständigen Bundesbehörden eine enge Zusammenarbeit statt. Für eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung müssen die vorhandenen polizeilichen Mittel jedoch rasch lagegerecht gesteuert werden. Im Rahmen der Lageanalyse besteht ein wachsendes Bedürfnis zum Austausch von Informationen zwischen den Kantonen, da die heutige Täterschaft eine hohe Mobilität weit über die Kantonsgrenzen hinaus aufweist. Dies zeigt sich insbesondere im Bereich der Kriminalitätsphänomene mit einem ausgeprägt seriellen Charakter, wie beispielsweise Einbruchdiebstähle oder auch gewisse Gewalt- und Sexualdelikte. Das Erkennen von hochaktiven Täterschaften ist ein wichtiger Teil der Bekämpfung dieser seriellen Kriminalität. Nicht minder wichtig ist das frühzeitige Erkennen einer Serie mit noch unbekannter Täterschaft, damit präventive Massnahmen ergriffen werden können.
Die Bestimmungen der neuen Vereinbarung erlauben den teilnehmenden Kantonen unter Berücksichtigung des Datenschutzes, die Lage der seriellen Kriminalität über den eigenen Kanton hinaus darzustellen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Im Gegensatz zu heute wird diese Darstellung automatisiert und damit deutlich rascher erfolgen können, wodurch die tägliche Arbeit der Polizei wesentlich erleichtert wird. Die Datenhoheit bleibt dabei bei den zuständigen Behörden. Die Vereinbarung nennt die nötige Organisation und enthält die Grundzüge der für alle Applikationen gültigen Modalitäten. Sie schafft damit die nötige Grundlage für den recht- und verhältnismässigen Betrieb von verschiedenen interkantonalen Lage- und Analysesystemen. Die Detailprozesse der Applikationen und ihrer Verknüpfungen werden dagegen spezifisch im jeweiligen Betriebsreglement definiert.
Diese Vereinbarung muss durch die Kantonsparlamente genehmigt werden. Einmal in Kraft gesetzt, werden dieser neuartigen Vereinbarung auch weitere Kantone oder Bundesstellen beitreten können.
Quelle: Polizeikonkordat Nordwestschweiz
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