Stadt Luzern: Neues Feuerwehrreglement
Das Gesetz über den Feuerschutz aus dem Jahr 1957 wurde vom Kantonsrat am 10. September 2018 auf den 1. Juli 2019 geändert.
Das hat Auswirkungen auch auf die Stadt Luzern.
Denn das städtische Reglement über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern vom 29. Januar 1997 enthält vollziehende und ergänzende Bestimmungen zu den kantonalen Vorschriften zum Feuerwehr- und Löschwesen. Die Stadt muss das Reglement entsprechend anpassen. Bei dieser Gelegenheit wurde das Feuerwehrreglement insgesamt auf Aktualität überprüft. Auch soll es nach Möglichkeit vereinfacht werden, insbesondere durch die Vermeidung von Bestimmungen, welche bereits im kantonalen Feuerschutzgesetz geregelt sind.
Aufgrund der beträchtlichen Anzahl von zumeist formalen Anpassungen wird dem Grossen Stadtrat keine Änderung des bestehenden, sondern ein neues Feuerwehrreglement unterbreitet. Dieses ist deutlich schlanker und übersichtlicher als das heute geltende Reglement. An den Pflichten, Aufgaben und Leistungen der Feuerwehr Stadt Luzern ändert sich dadurch nichts Relevantes.
Neu ist, dass die Bemessung der Ersatzabgabe für Feuerwehrpflichtige im Reglement festgeschrieben wird. Bislang musste der Grosse Stadtrat diese Pflichtersatzabgabe jeweils jährlich mit dem Budget bewilligen – das entfällt nun.
Der Bericht und Antrag wird am 24. Oktober 2019 im Stadtparlament behandelt.
Quelle: Stadt Luzern
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