Kanton LU: Handel mit Medikamenten und Drogen unter jungen Personen aufgedeckt
Die Luzerner Polizei hat einen organisierten Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten und Drogen unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen aufgedeckt.
Die Substanzen werden über illegale Methoden organisiert und in ständig wechselnder Zusammensetzung weiterverkauft. Neben strafrechtlichen Folgen für die Beschuldigten warnen die Behörden vor den massiven gesundheitlichen Folgen.
Aktuell ermitteln die Strafuntersuchungsbehörden gegen rund 50 Personen.
Rezeptpflichtige Medikamente, Amphetamine, Marihuana und Ecstasy aus dem Darknet
Die Luzerner Strafuntersuchungsbehörden ermitteln aktuell gegen rund 50 Jugendliche und junge Erwachsene, welche sich über illegale Wege aus dem Darknet rezeptpflichtige Medikamente, Amphetamine, Marihuana und Ecstasy besorgen. Die Substanzen werden über verbotene Wege und mit hoher krimineller Energie in die Schweiz importiert und zum Teil weiterverkauft. Über ein ausgeklügeltes, abgeschottetes und immer wieder wechselndes System haben die Beschuldigten die Substanzen besorgt. „Unsere Fachgruppen Jugenddienst und Betäubungsmittel haben über Monate hinweg ermittelt und das professionelle Netzwerk aufgedeckt“ – erläutert Jürg Wobmann – Chef der Luzerner Kriminal-Polizei. Im Rahmen der Ermittlungen wurden unzählige Festnahmen, Hausdurchsuchungen und Befragungen durchgeführt. „Das Ausmass ist erschreckend und sehr ernst zu nehmen. Die Konsumenten werden immer jünger und sind sich der Gefahren kaum bewusst“ – so Jürg Wobmann.
Junge Täter – Lehrlinge, Studenten und Schüler – Eltern mehrheitlich geschockt
Bei den mutmasslichen Tätern handelt es sich um Jugendliche und junge Erwachsene, welche zwischen 16 und 21 Jahre alt sind. Es sind mehrheitlich Schweizer, welche insbesondere in der Agglomeration der Stadt Luzern leben. Die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft haben Untersuchungen wegen Urkundenfälschung, Betrug, Diebstahl, Missbrauch von Datenverarbeitungsanlagen, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz und zum Teil wegen Verstoss gegen das Waffengesetz (verbotene Waffen) eröffnet. „Die Folgen einer Verurteilung sind gerade für Jugendliche nicht zu unterschätzen“ – warnt Oberstaatsanwalt Daniel Burri. So müssen verurteilte Jugendliche auch mit Einträgen ins Strafregister rechnen.
Die Eltern der Beschuldigten waren sich mehrheitlich nicht bewusst, wie stark ihr Kind bereits von den Substanzen abhängig war. Auch wenn die Beschuldigten den Konsum grundsätzlich verharmlosten, gab es Einzelne, welche dankbar waren, dass sie durch die polizeilichen Ermittlungen „wachgerüttelt“ wurden. „Für mich war die Festnahme ein Schuss vor den Bug. Das hat mir geholfen, aus der Abhängigkeit rauszukommen“ – sagte einer der Beschuldigten in der Einvernahme.
Medikamenten- und Drogencocktail mit gravierenden Folgen
Aus dem Darknet werden vor allem Amphetamine, Marihuana, Ecstasy und Benzodiazepine bestellt. Dabei handelt es sich vorwiegend um Aufputsch- und Beruhigungsmittel. Sehr oft werden auch codeinhaltige Medikamente wie z.B. Hustensirup erworben. Vor allem in Verbindung mit anderen Substanzen besteht dabei die Gefahr, dass das Atemzentrum beeinträchtigt wird, was zum Tode infolge Atemstillstand oder Ersticken führen kann. Im Weiteren besteht ein grosses Abhängigkeitspotential.
In den Fällen, welche den Luzerner Strafuntersuchungsbehörden inzwischen bekannt sind, konsumieren die Beschuldigten vorerst Amphetamine (aufputschende Wirkung), um für die tägliche Leistung in der Lehre oder Schule wach zu sein. Um wieder herunter zu kommen, werden im Laufe des Tages dann Beruhigungsmittel eingenommen – ein Teufelskreis. Die kombinierte Einnahme solcher Substanzen, mitunter auch mit Alkohol oder anderen Drogen, kann gravierende gesundheitlichen Folgen haben. „Mit Besorgnis stellen wir immer wieder fest, dass auch Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende Arzneimittel missbräuchlich zur Leistungssteigerung verwenden. Die Folgen können fatal sein“ – warnt David Dürr, Leiter der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport.
Quelle: Staatsanwaltschaft Luzern
Bildquelle: Staatsanwaltschaft Luzern